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Registrierung

Häufige Fragen & Antworten

Waren Sie früher bereits bei uns registriert?

...können aber auf Ihr Benutzerkonto nach einer Änderung Ihrer E-Mail-Adresse (z.B. im Zuge eines Arbeitgeber-Wechsels) nicht mehr zugreifen? Bitte wenden Sie sich mit den entsprechenden Informationen an unseren Kundenservice. In den meisten Fällen ist es möglich, Ihre neue E-Mail-Adresse auf das bestehende Benutzerkonto zu übertragen, ohne dass Sie sich erneut registrieren/legitimieren müssen.

Wer kann sich hier registrieren?

Unsere Inhalte richten sich in erster Linie an Ärztinnen und Ärzte, aber auch Mitglieder anderer medizinischer Fachkreise können sich registrieren, z.B.:

  • Physician Assistants
  • Schmerztherapeut*innen
  • Physiotherapeut*innen
  • Pflegefachkräfte
  • etc.

Falls Sie Ihren Beruf nicht gleich finden in der Auswahl Beruf, schauen Sie unter der Option Medizinisches Fachpersonal nach. Ihre beruflichen Angaben lassen sich außerdem auch nachträglich noch ändern.

Sie vermissen Ihren Beruf in der Liste? Schreiben Sie uns an kundenservice@springermedizin.de

Was ist gemeint mit Berufsnachweis?

Um die Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) zu erfüllen, sind wir verpflichtet, Ihre Berufszugehörigkeit zu überprüfen, wenn Sie einem medizinischen Fachberuf angehören. Bitte reichen Sie uns daher zeitnah einen Berufsnachweis ein. 

Sie können den Nachweis einfach unter Mein Profil z.B. als PDF oder Foto hochladen. Nach Überprüfung wird Ihr Zugang dauerhaft freigeschaltet. Als Berufsnachweise akzeptieren wir:

Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Tierärzt*innen und Apotheker*innen
Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) kann direkt hier im Registrierungsformular eingegeben werden (dadurch kein Berufsnachweis mehr nötig), Arztausweis, Approbations-/Facharzturkunde, Rezept/Praxisbriefbogen mit Praxis-Stempel und Unterschrift. 
Nicht ausreichend: Screenshot/URL einer Webseite, Blanko-Briefbogen, Lebenslauf

Bitte beachten Sie:
Gehören Sie zur Gruppe der Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker fügen Sie bei abweichendem Namen auf dem Berufsnachweis bitte auch eine Bestätigung der Namensänderung (Heiratsurkunde o.ä.) bei.
Falls Ihr Berufsnachweis in einer anderen Sprache als Deutsch verfasst wurde und Sie zur Gruppe der Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker gehören, behalten wir uns vor, einen Nachweis Ihrer Berufszugehörigkeit auf Deutsch einzufordern.

Physician Assistant
Ihr Bachelor-Zeugnis der Physician Assistance (B.Sc.)

Pharmazeutische Industrie
Abschlusszeugnis Pharmareferent(in), Visitenkarte (wenn von dienstl. E-Mail-Adresse aus zugesendet), Signatur dienstl. E-Mail-Adresse, Bescheinigung des Arbeitgebers
Nicht ausreichend: Screenshot/URL einer Webseite oder Visitenkarte über private E-Mail-Adresse

Welche Webseiten kann ich nutzen?

Mit dem Springer Medizin Login erhalten Sie nicht nur Zugang zu geschützten Inhalten auf SpringerMedizin.de, sondern können sich auch auf folgenden weiteren Webseiten einloggen: 

Was kann ich kostenfrei nutzen?

Mit der kostenfreien Registrierung bekommen Sie Zugriff auf aktuelle medizinische Nachrichten, Webinare, Interviews, Kongressberichte, gesponserte CME-Kurse sowie tausende Inhalte ausgewählter Fachzeitschriften. Außerdem können Sie unsere Update-Newsletter beziehen. Weitere Infos

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Angaben zum Beruf

Ihre Berufsangaben sind nötig, damit wir Ihnen fachlich passende Inhalte im Einklang mit dem Heilmittelwerbegesetz anzeigen können.

Hinweis für Ärztinnen und Ärzte
Wenn Sie Mitglied einer deutschen Ärztekammer sind, geben Sie bitte Ihre EFN (Einheitliche Fortbildungsnummer) ein. Sie dient als Berufsnachweis und ermöglicht zusätzlich die automatische Übermittlung Ihrer CME-Punkte.

Mitgliedschaft in Fachgesellschaften / Berufsverbänden

Ihre Mitgliedschaft wird in der Regel automatisch erkannt, wenn Sie oben die Lieferadresse Ihrer Mitgliederzeitschrift angeben. Dieser automatische Abgleich funktioniert bei allen Mitgliedern, die ihre Zeitschrift als Teil einer bestehenden Mitgliedschaft erhalten.

Verifizierung für ausgewählte Gesellschaften
Nur für Mitglieder der unten aufgeführten Gesellschaften benötigen wir zur Verifizierung einen einmaligen, verschlüsselten Datenabgleich (Name und Geburtsdatum, Mitgliedsnummer oder E‑Mail‑Adresse).
Damit wir Ihre Mitgliedschaft korrekt zuordnen können, setzen Sie bitte das Häkchen bei Ihrer Fachgesellschaft.

Dies betrifft aktuell diese Gesellschaften:

Hinweis für Neumitglieder
Bei neuen Gesellschafts- oder Verbandsmitgliedern kann die Einrichtung des Online-Zugangs zur Mitgliederzeitschrift bis zu 7 Arbeitstage ab Beginn der Mitgliedschaft dauern. Der Zugang steht daher nicht sofort nach der Registrierung zur Verfügung. Wir danken für Ihre Geduld.

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