Erschienen in:
01.03.2012 | Leitthema
Allergenitätsbewertung von Lebensmitteln aus gentechnisch veränderten Pflanzen
verfasst von:
Dr. M. Schauzu, A. Pöting, D. Rubin, A. Lampen
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 3/2012
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Zusammenfassung
Das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Pflanzen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bedarf einer Genehmigung der Europäischen Kommission. Voraussetzung für die Zulassung von Pflanzen, die zur Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden können, ist der Nachweis, dass die aus den genetisch veränderten Pflanzen gewonnenen Produkte sich hinsichtlich der gesundheitlichen Unbedenklichkeit nicht von vergleichbaren konventionellen Erzeugnissen unterscheiden. Dazu gehört auch die Bewertung der Pflanzen hinsichtlich möglicher Allergenität gemäß der auf international vereinbarten Empfehlungen basierenden aktuellen Leitlinie der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA). Die bisher in der EU zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen wurden von der EFSA geprüft. Das für die Sicherheitsbewertung zuständige EFSA-Gremium hat in allen Fällen eine Veränderung der Allergenität als unwahrscheinlich bewertet.