Erschienen in:
01.01.2019 | Praxismanagement
Alles, was Recht ist
verfasst von:
SAS
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
|
Ausgabe 1/2019
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
Kann einem Zahnarzt nach fast 25-jähriger Tätigkeit in eigener Praxis die Approbation wegen mangelnder Sprachkenntnisse entzogen werden? Grundsätzlich schon, aber nicht sofort und nur dann, wenn durch diesen Mangel eine akute Patientengefährdung zu erkennen sei, urteilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen. Zugrunde lag ein Fall, in dem die zuständige Behörde mit sofortiger Wirkung das Ruhen der Approbation eines Zahnarztes erreichen wollte, der Deutsch nicht auf muttersprachlichem Niveau und auch die Fachsprache nicht fehlerlos beherrsche. Das OVG urteilte: Zwar seien normalerweise (Fach-)Sprachkenntnisse auf Sprachniveau C1 gefordert, allerdings gebe es in diesem Fall keine Anhaltspunkte auf eine konkret zu befürchtende Patientengefährdung — immerhin betreibe der Zahnarzt seine Praxis seit 1992 ohne jegliche Beanstandungen. Hinzu komme, dass die Praxis überwiegend von arabischen oder kurdischen Patienten besucht werde. Ein sofortiges Ruhen der Approbation komme in diesem Fall einem unzulässigen Eingriff in das Recht zur freien Berufswahl gleich. …