Erschienen in:
30.07.2021 | Leitthema
Angestellte Ärzte in der Vertragsarztpraxis
Möglichkeiten und Fallstricke
verfasst von:
Sven Rothfuß
Erschienen in:
Journal für Ästhetische Chirurgie
|
Ausgabe 4/2021
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Zusammenfassung
Auch als Vertragsarzt haben Sie verschiedene Optionen zur Beschäftigung von Ärzten in Ihrer Praxis. Zu nennen sind dabei: Vertreter, Sicherstellungs‑/Entlastungsassistent, Weiterbildungsassistent, Überbrückungsanstellung, Anstellung im Job-Sharing, Anstellung auf einer Arztstelle. Welche Art der Beschäftigung für den Arzt geeignet ist, richtet sich nach der individuellen Zielsetzung. Die Voraussetzungen und Konsequenzen sind für jede dargestellte Form unterschiedlich. Allen Formen ist aber eines gemein: Sind die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, darf eine Beschäftigung nicht erfolgen; in den überwiegenden Fällen unterliegt sie einem Genehmigungsvorbehalt. Daher muss immer der Grundsatz beachtet werden: Ohne erforderliche Genehmigung, keine Beschäftigung.