Erschienen in:
01.06.2019 | Die Verbände informieren
TERMINSERVICEGESETZ
Bei den Zusatzhonoraren ist vieles noch unkonkret
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
NeuroTransmitter
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Ausgabe 6/2019
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Auszug
Bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe gab es seitens der KVen und der KBV keine ausreichend klaren Konkretisierungen, wie die Zusatzhonorierung für angemeldete Hausarzt- und Terminservicestellen-Fälle sowie für Neupatienten oder die offene Sprechstunde funktionieren soll. Eines jedenfalls ist klar: Angemeldete und gekennzeichnete Hausarztfälle und Terminservicestellen-Fälle werden bereits jetzt zusätzlich extrabudgetär zum vollen Preis bezahlt. Hierzu stellen die KVen Sonderabrechnungsziffern zur Verfügung. Die anderen Zusatzhonorare treten erst ab dem 1. September 2019 (bisher war eigentlich der 1. August 2019 geplant) in Kraft. Die Regularien hierfür sind noch nicht mit den Krankenkassen vereinbart. Es gibt eine Vielzahl von Ideen, wie dies geregelt werden könnte. Das Missbrauchspotenzial ist leider hoch. …