Erschienen in:
02.05.2017 | AUS DER PRAXIS VON HAUSARZT ZU HAUSARZT
Bei Personalsuche nicht in Diskriminierungsfalle tappen
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
|
Ausgabe 8/2017
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
_ Früher war die Mitarbeitersuche einfach: Man gab eine Stellenanzeige auf und suchte sich den Bewerber aus, der am besten gefiel und ins Praxisteam passte. Seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten ist, muss man sich jedes Wort in der Stellenausschreibung genau überlegen. Denn wer sich auch nur dem Verdacht aussetzt, einen Bewerber aus diskriminierenden Gründen abgelehnt zu haben, muss mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Bis zu drei Monatsgehälter können ausgemusterte Kandidaten fordern. …