Erschienen in:
25.02.2020 | Hot Topics
Delegation ärztlicher Leistungen in der Rheumatologie
verfasst von:
Prof. Dr. med. A. Krause, Dr. med. F. Schuch, Prof. Dr. med. J. Braun, Dr. med. G. Gauler, Dr. K. Hoeper, Prof. Dr. med. K. Krüger, M. Wallhäuser, A. J. Voormann
Erschienen in:
Zeitschrift für Rheumatologie
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Ausgabe 2/2020
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Zusammenfassung
Die moderne Rheumatologie ermöglicht immer bessere und frühere Diagnostik und Therapie entzündlich-rheumatischer Systemerkrankungen. Parallel sind für nicht-ärztliche Assistenzberufe, Medizinische Fachangestellte (MFA) und Fachkräfte für Gesundheits- und Pflegeberufe (Krankenschwester/Krankenpfleger) die Anforderungen bei der Betreuung rheumatologischer Patienten erheblich gestiegen. Seit dem Jahr 2006 gibt es das Weiterbildungscurriculum „Rheumatologische Fachassistenz DGRh-BDRh“ (RFA) mit der Ausbildung zur „Rheumatologischen Fachassistentin/Fachassistenten (DGRh-BDRh)“. In Europa und parallel in Deutschland werden Assistenzberufe in die Früherkennung und die Betreuung der Patienten mit rheumatischen Erkrankungen immer mehr einbezogen und mit Aufgaben betraut.
In der vorliegenden Arbeit werden die von der Kommission Delegation der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie e. V. (DGRh) übergeordneten Prinzipien zur Delegation ärztlicher Aufgaben an Rheumatologische Fachassistenten/innen (RFA) und Empfehlungen zur Delegation publiziert. Diese Empfehlungen orientieren sich an den Vorgaben der Bundesärztekammer und wurden juristisch evaluiert. Mit der Erweiterung der Ausbildung der RFA wird die Zertifizierung zur „MFA für Rheumatologie“ durch die Bundesärztekammer angestrebt. Durch diese Empfehlungen werden mehr Transparenz und Sicherheit für die delegierenden Ärzte und die delegierten RFA ermöglicht.