Erschienen in:
12.05.2018 | Praxis konkret
Urteil zugunsten der Praxis
Einführung von Samstagsarbeit rechtens
verfasst von:
Martin Wortmann
Erschienen in:
hautnah dermatologie
|
Ausgabe 3/2018
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Bei Verträgen, die zur Arbeit während der „praxisüblichen Sprechstundenzeiten“ verpflichten, können Arztpraxen ihre Mitarbeiter im Falle geänderter Öffnungszeiten auch zum Samstagsdienst bestellen: Samstagsarbeit kann auch nach Arbeitsvertragsschluss betriebsüblich werden, hat nun das Landesarbeitsgericht Mainz entschieden.