Erschienen in:
29.07.2016 | Leitthema
Fähigkeitsbeeinträchtigungen und Teilhabeeinschränkungen
Erfassung und Quantifizierung in der sozialmedizinsichen Beurteilug von psychischen Störungen
verfasst von:
Prof. Dr. Michael Linden
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
|
Ausgabe 9/2016
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Zusammenfassung
Unter „Teilhabe“ oder „Partizipation“ versteht man nach der Definition der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) das „Einbezogensein in eine Lebenssituation“. Teilhabeeinschränkungen entstehen bei einem Mismatch von Fähigkeiten und Fähigkeitsanforderungen. Psychische Störungen gehen häufiger und langfristiger mit Teilhabeproblemen in der Lebensführung einher als andere Krankheitsgruppen.
Es gibt eine Reihe von Instrumenten zur Erfassung von Fähigkeits- und Teilhabeeinschränkungen, wie z. B. die ADL-Skalen, die GAF, das ICF-AT-50, das ICFPsych A&P, der IMET, die ICF-Coresets, die WHODAS oder das Mini-ICF-APP, die unterschiedlichen Zwecken dienen, unterschiedlich genau zwischen Funktions-, Fähigkeits- und Kontextbeeinträchtigungen unterscheiden oder ein kontextadjustiertes Qualifying ermöglichen.
Neben der Qualität ist auch die Chronizität von Teilhabeeinschränkungen zu beurteilen. Dies erfolgt mit Blick auf die zugrunde liegende Störung, den bisherigen Verlauf und vor allem die bisherige Therapie, sowohl bzgl. der Funktionsstörungen wie der Fähigkeitsbeeinträchtigungen oder des Kontextes.
Die Beurteilung von Teilhabeeinschränkungen erfordert eine Kontextadjustierung. Daher können Änderungen im Lebensumfeld, wie beispielsweise dem Arbeitsmarkt, teilhaberelevant werden. Von daher ist neben der Individualperspektive auch eine Erfassung und Diskussion gesellschaftlicher Rahmenbedingungen erforderlich.