Erschienen in:
05.01.2024 | Genetische Untersuchung | Schwerpunkt
Gendiagnostik im klinischen Alltag nach Vorgabe der Leitlinien
Wie gehen wir vor?
verfasst von:
Prof. Dr. med. Christian Wolpert
Erschienen in:
Herzschrittmachertherapie + Elektrophysiologie
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Ausgabe 1/2024
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Zusammenfassung
Die molekulargenetische Untersuchung ist mittlerweile elementarer Bestandteil der Diagnostik bei Verdacht auf angeborene Ursachen für maligne Arrhythmien, Kardiomyopathien oder den plötzlichen Herztod. Die Ergiebigkeit der molekulargenetischen Untersuchung variiert zwischen den einzelnen Erkrankungen. Für die wichtigsten Ionenkanalerkrankungen und Kardiomyopathien besteht mittlerweile eine Klasse-I-Indikation zur Durchführung einer genetischen Testung. Das Gendiagnostikgesetz (GenDG) regelt die Zulassungen und Zuständigkeiten für die verschiedenen Schritte der Untersuchung (von der Veranlassung der Untersuchung bis zur humangenetischen Beratung und Befundmitteilung). Im klinischen Alltag stellt die Koordination der verschiedenen Beteiligten eine gewisse Herausforderung dar. Die Hinzuziehung von Humangenetikspezialisten mit fachspezifischer Kenntnis kardiologischer Erkrankungen ist unbedingt notwendig. Für die sog. „prädiktive genetische Untersuchung“ ist sowohl bei der Veranlassung der Untersuchung als auch bei der erforderlichen humangenetischen Beratung vor und nach der Untersuchung humangenetische Facharztkompetenz bzw. die Zusatzqualifikation für die fachgebundene humangenetische Beratung unerlässlich. In Bezug auf die zuverlässige Beurteilung einer genetischen Variante wird in regelmäßigen Abständen die Kausalität zwischen genetischer Veränderung und Phänotyp überprüft. Dies führt in einigen Fällen, insbesondere bei Varianten mit unklarer Signifikanz (VUS; ACMG [American College of Medical Genetics and Genomics] Klasse 3) zur Neubewertung der Pathogenität einzelner Varianten.