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Erschienen in: Der Urologe 3/2018

02.03.2018 | GOÄ | CME

Antikorruptionsgesetz

Eine strafrechtliche Prophylaxe für den Urologen

verfasst von: Univ.-Prof. Dr. H. Schneider, Prof. Dr. J.-U. Stolzenburg

Erschienen in: Die Urologie | Ausgabe 3/2018

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Zusammenfassung

Seit Einführung des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen besteht Furcht und Verunsicherung. Elementaren Schutz vor einschlägigen Ermittlungsverfahren erzielen Sie durch Einhaltung des ärztlichen Berufsrechts. Dienstleistungsverträge mit der Industrie können abgeschlossen werden, wenn das Interesse an der Dienstleistung nachvollziehbar und die Vergütung angemessen ist. Bei klinischen Studien mit bereits zugelassenen Produkten besteht ein restriktiverer Maßstab hinsichtlich der gewährten Entschädigung, die der Höhe nach an den einschlägigen GOÄ(Gebührenordnung für Ärzte)-Gebührentatbeständen bemessen sein sollte. Einladungen zu wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen können in angemessenem Rahmen angenommen werden.
Fußnoten
1
StGB: Strafgesetzbuch.
 
2
Kritisch aus verfassungsrechtlicher Perspektive: Schneider, Sonderstrafrecht für Ärzte? Eine kritische Analyse der jüngsten Gesetzentwürfe zur Bestrafung der „Ärztekorruption“, HRRS 2013, S. 473 ff.
 
3
Näher: Schneider/Seifert, Neuausrichtung von Compliance am Beispiel der §§ 299a, 299b StGB – Offene Rechtsfragen und praktische Notwendigkeiten, in: Webel (Hrsg.), Sachkosten im Krankenhaus – Medizinischer Sachbedarf, Ein Handbuch, 1. Auflage 2017, S. 232 ff.; Schneider/Seifert, Sieg der Vernunft! Korruptionsbekämpfungsgesetz: Der Krimi von Berlin, in: Der Krankenhausjustiziar 2016, S. 8 ff.
 
4
BGH, Urteil vom 23.05.2002, Az.: 1 StR 372/01.
 
5
Schneider, Das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen und die Angemessenheit der Vergütung von HCP, medstra 2016 S. 195 ff.
 
6
Fischer, StGB, 64. Auflage 2017, § 299, Rn. 27–29; BGH Urteil vom 18.06.2003, 5 StR 489/02.
 
7
Schneider/Kaltenhäuser, An den Grenzen des kreativen Strafrechts. Das Problem der akzessorischen Begriffsbildung im Wirtschaftsstrafrecht des Arztes, medstra 2015, 24 ff., 27; zustimmend: SSW/Rosenau, StGB, 3. Aufl. 2017, § 299a Rn. 17; Gaede, in: Nomos Kommentar Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 1. Auflage 2017, § 299a, Rn. 80.
 
8
MBO-Ä: Musterberufsordnung der Deutschen Ärzte.
 
9
Geiger, Eine Staatsanwaltschaft auf Abwegen, medstra 2017, 193.
 
10
Winnat: Alles Korruption oder was? ÄrzteZeitung Freitag/Samstag 08./09. Dezember 2017, S. 14.
 
11
Geiger, Das Angemessenheitspostulat bei der Vergütung ärztlicher Kooperationspartner, A&R 2013, S. 99 ff., zitiert als: Geiger, in: A&R 2013, S. 99 ff.
 
12
BÄO: Bundesärzteordnung.
 
Metadaten
Titel
Antikorruptionsgesetz
Eine strafrechtliche Prophylaxe für den Urologen
verfasst von
Univ.-Prof. Dr. H. Schneider
Prof. Dr. J.-U. Stolzenburg
Publikationsdatum
02.03.2018
Verlag
Springer Medizin
Schlagwort
GOÄ
Erschienen in
Die Urologie / Ausgabe 3/2018
Print ISSN: 2731-7064
Elektronische ISSN: 2731-7072
DOI
https://doi.org/10.1007/s00120-018-0591-9

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