Datenschutz-- Nach Ansicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, verstößt die im Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) vorgesehene elektronische Patientenakte (ePA) weiterhin gegen europäische Datenschutzregelungen. Er kündigte an, seine Behörde werde Maßnahmen gegen die gesetzlichen Krankenkassen ergreifen müssen, wenn diese das Gesetz umsetzen. Schon im Vorwege hatte der BfDI auf Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hingewiesen: Patienten müssten bei Einführung der ePA die volle Hoheit über ihre Daten besitzen, das sei jedoch erst ab 2022 vorgesehen. Auch den Wegfall der ursprünglich geplanten Krankenkassenterminals, über die Versicherte ohne Tablet oder Smartphone ihre Daten ab 2022 "feingranular" bestimmen können sollten, kritisiert Kelber. Bedenken äußerte er auch zu der Datenverarbeitung für Forschungszwecke und zum eRezept. Da dem BfDI kein Einspruchsrecht im Gesetzgebungsverfahren zusteht, muss er sich an die Institutionen halten, die das Gesetz vollziehen: die gesetzlichen Krankenkassen. Diese erhielten am 6. November einen ersten schriftlichen Hinweis, dass die Regelungen zum Zugriffsmanagement nicht den Vorgaben der DSGVO entsprechen.
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