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Erschienen in: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie 2/2023

Open Access 31.03.2023 | Journal Club

Kriminologischer Beitrag

Politisch motivierte Kriminalität durch Reichsbürger und Selbstverwalter in der Bundesrepublik

verfasst von: Dr. Barbara Horten, M.A. Internationale Kriminologie, Marleen Orth, M.A. Soziologie

Erschienen in: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie | Ausgabe 2/2023

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Mit der Verhaftung mehrerer sogenannter Reichsbürger1 geriet die Reichsbürgerbewegung im Jahr 2022 verstärkt in die öffentliche Wahrnehmung. Die deutschen Sicherheitsbehörden gingen am 07.12.2022 mit einer groß angelegten Aktion gegen mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der Reichsbürgerbewegung vor. Ziel der davon betroffenen Gruppierung war es, eine gewaltsame Beseitigung der staatlichen Ordnung in Deutschland zu vollstrecken und im Anschluss daran die Macht zu übernehmen (Bundesamt für Verfassungsschutz 2023). Die Mitglieder der Gruppierung werden dem Reichsbürger-Spektrum zugeordnet, das sich seit mindestens November 2021 um einen mutmaßlichen Rädelsführer gebildet und zunehmend radikalisiert haben soll. Es handelte sich bei dem Polizeieinsatz um einen der größten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Insgesamt waren 3000 Polizisten an der Aktion gegen die mutmaßlich terroristische Vereinigung beteiligt. Es wurden 25 Personen festgenommen und zahlreiche legale und illegale Waffen, wie Langwaffen, Faustfeuerwaffen, Schreckschusswaffen, Gasdruckwaffen und eine Dienstwaffe der Polizei, sichergestellt.
Das Phänomen des Reichsbürgertums ist kein neues, vielmehr existiert diese Bewegung seit mehr als 30 Jahren. Dabei kann nicht von einer homogenen Gruppe gesprochen werden, da die Bewegung durch unterschiedliche Ausprägungen gekennzeichnet ist und eher als eine lose Verknüpfung von Gleichgesinnten erscheint (Keil 2017, S. 54), die in die 4 nachfolgend genannten Gruppen unterteilt wird: 1. traditionell nationalistisch geprägte Reichsbürger, 2. staatenlose Aussteiger, sogenannter Selbstverwalter, 3. selbst ernannte Monarchen und Stifter eigener Königreiche oder Fürstentümer sowie Verschwörungsfanatiker und Anhänger sonstiger esoterischer und sektiererischer Ideen und 4. unternehmerisch orientierte Milieumanager, die Reichsausweise und Fantasiewährungen kommerziell vermarkten (S. 55).
Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht als souveränen Staat an, sondern sehen ihn teils als Geschäftsmodell unter der Bezeichnung „BRD GmbH“, dessen Zweck eine „Ausplünderung des Volkes“ sei (Hüllen und Homburg 2017, S. 18). Gesetze, amtliche Bescheide und Gerichtsurteile kennen die Personen, die sich dieser Szene zugehörig fühlen, nicht an. Ebenso werden rechtsstaatliche Prinzipien wie z. B. die Unabhängigkeit der Justiz sowie Kernelemente der Demokratie (z. B. unmittelbare Verantwortlichkeit der Regierung) abgelehnt (S. 19). Die Bundesrepublik Deutschland wird schließlich als Staat negiert (Backes et al. 2022). Reichsbürger sehnen sich nach der Rückkehr des Deutschen Reichs. Sie sind der Überzeugung, eine über die Abstammung ererbte „latente, verborgene Staatsangehörigkeit“ (Hüllen und Homburg 2017, S. 18) zu besitzen, die sie zu Angehörigen des Deutschen Reichs mache. Die Argumentationsmuster der Reichsbürger sind in der Regel revisionistisch und auf das Deutsche Reich bezogen (S. 21). Naturrechtlich inspirierte Äußerungen und Verhaltensweisen sind oft bei Selbstverwaltern zu finden. Ihr territorialer Hoheitsanspruch beschränkt sich zunächst auf ihr eigenes Grundstück. Sie vertreten die Auffassungen, Deutschland sei im Einigungsprozess 1990 untergegangen, und seit der Abdankung des deutschen Kaisers habe es keine gültige deutsche Verfassung mehr gegeben. Selbstverwalter bzw. Staatenlose bedienen sich teilweise der Ideologie der Reichsbürger, jedoch fühlt sich dieser Personenkreis keinem (Fantasie‑)Staat zugehörig (Haase 2018, S. 47 f.). Die beiden Gruppierungen verbindet die Orientierung an Verschwörungsideologien und -mythen (Hüllen und Homburg 2017, S. 22).
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) veröffentlicht seit dem Jahr 2020 den Lagebericht Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden, der Auskunft über Verdachtsfälle und bestätigte Fälle von „extremistischen Vorkommnissen in Sicherheitsbehörden“ auf der Grundlage von Untersuchungen der Bundessicherheitsbehörden und Landesbehörden für Verfassungsschutz sowie Landespolizeibehörden gibt. Im Berichtsjahr 2022 wurde die Erhebung um den Phänomenbereich „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ erweitert (Bundesamt für Verfassungsschutz 2022, S. 68). Der Phänomenbereich umfasst: „Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven […] unter anderem unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht – die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen, den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation absprechen oder sich zur Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend definieren und deshalb bereit sind, Verstöße gegen die Rechtsordnung zu begehen“ (S. 13).
Für diesen Lagebericht wurden sowohl Verdachtsfälle als auch erwiesene Fälle von Verfassungsfeindlichkeit zu den genannten Phänomenbereichen ausgewertet. Diese Auswertung erfolgte mittels Fragebogen, die von den Sicherheitsbehörden ausgefüllt und an die Verfassungsschutzbehörden übermittelt wurden. Außerdem wurden Informationen erhoben und ausgewertet, um Einbindungen in rechtsextremistische Netzwerke oder Netzwerke der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene zu analysieren (S. 14).
Prüf‑, Verdachts- und erwiesene Fälle im Phänomenbereich „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ beliefen sich bundesweit auf 31 Personen. Dies entspricht bei einer Gesamtzahl der erfassten Personen bei Bundessicherheitsbehörden (n = 176) einem Anteil von 17,6 %. Die meisten Fälle wurden durch das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) für den Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums (BMVg) gemeldet (n = 19), gefolgt von der Bundespolizei (BPOL) (n = 10). Der Zoll und das BKA verzeichneten jeweils einen Fall. Der Bundesnachrichtendienst (BND), die Bundestagspolizei (PolDBT) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gaben in diesem Phänomenbereich keine Fälle an (S. 26). Die größte Gruppe der erfassten Fälle machte der Besitz oder die Beantragung des „Gelben Scheins“2 (23,9 %) aus, welcher der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit für den Fall dient, dass hieran Zweifel bestehen oder eine Behörde dies verlangt. Am zweithäufigsten wurden Kontakte zu Organisationen der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene mit 20,9 % festgestellt, am dritthäufigsten mit 19,4 % typische Äußerungen und Aktivitäten (S. 27). In den Landessicherheitsbehörden wurden in 663 Fällen Rechtsextremismus-Bezüge, in 27 Fällen Bezüge zum Phänomenbereich Reichsbürger und Selbstverwalter festgestellt (S. 69). Dies entspricht 3,9 %, gemessen an der Gesamtzahl von 684 Personen auf Landesebene (S. 46).
Die Netzwerkanalyse ergab, dass von insgesamt 327 Bediensteten (Verdachts- und erwiesene Fälle) auf Bundes- und Landesebene 201 Personen 1663 Verbindungen zu 765 verschiedenen extremistischen Netzwerkakteuren aufwiesen (S. 53). Prävention im Bereich Rechtextremisten in Sicherheitsbehörden soll u. a. durch den Ausbau von Sicherheitsüberprüfungen und Aus- und Fortbildungen der Mitarbeitenden und Führungskräfte erreicht werden. Außerdem sollen Ansprechstellen geschaffen und wissenschaftliche Erkenntnisse in den Arbeitsalltag der Behörden integriert werden (S. 71).
Im Auftrag des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg führte das Kompetenzzentrum gegen Extremismus in Baden-Württemberg (konex) eine Studie der Reichsbürgerbewegung auf Grundlage einer Presseauswertung durch (2019). Dabei wurde eine systematische Datensammlung mittels der Pressedatenbank deutschsprachiger Medien durchgeführt und relevante Presseberichte zu Konflikten zwischen der Reichsbürgerbewegung und dem Staat identifiziert (S. 13). Die Berichte enthielten u. a. Angaben zu Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten, Festnahmen, Gerichtsverhandlungen und Gerichtsurteilen. Daran schloss sich die Erhebung von in den Presseberichten enthaltenen Informationen zu betreffenden Personen und Taten an. Schließlich wurde eine rückwirkende Recherche zu weiterer Berichterstattung für jede Person durchgeführt. In die Studie wurden 730 relevante Ereignisse mit 1070 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten eingeschlossen. Als Ereignis wurden z. B. eine Hausdurchsuchung durch die Polizei, eine Vollstreckung eines Haftbefehls, eine Verkehrskontrolle oder eine Notfallsituation mit Hilfesuche bei der Polizei definiert (S. 16). Insgesamt konnten die Ereignisse auf 487 Personen zurückgeführt werden. Es wurde der Zeitraum 2003–2018 betrachtet (S. 13).
Mehrheitlich wurde von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte berichtet (19,3 %), gefolgt von Nötigung und Erpressung (15,9 %). Straftaten in Verbindung mit Pkw wie bspw. Fahren ohne Fahrerlaubnis und Kennzeichenmissbrauch waren in 14,5 % das berichtete Ereignis. Von Verstößen gegen das Sprengstoff‑, Waffen- und/oder Kriegswaffenkontrollgesetz wurde in 13,2 % der Ereignisse berichtet, und 11,1 % der berichteten Ereignisse waren Körperverletzungsdelikte. Etwas geringer war der Anteil von Beleidigungen (10,5 %). Seltener wurde von Volksverhetzung (6,6 %), Urkundenfälschung (6,3 %) und Bedrohung (4,2 %) berichtet. Tötungsdelikte traten in 0,7 % der Ereignisse auf (S. 17).
Es wurde außerdem für die Delikte Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung und Erpressung der Kontext der Tat erfasst. Häufig waren die Ereignisse eine Reaktion auf eine Konfrontation mit staatlichen Repräsentanten (S. 39). Reichsbürger und Selbstverwalter provozieren mit ihrem Verhalten die Konfrontation bewusst. Die Autoren der Studie benennen die Delikte in der Folge des Herbeiführens einer eskalierenden Situation als „provozierte Anlasskonflikte“. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte trat überwiegend im Zuge von Vollstreckungen von z. B. Haftbefehlen, Erzwingungshaft/Ersatzfreiheitsstrafe und Pfändungen auf, gefolgt von Verkehrungskontrollen bzw. im Zuge der Überprüfung von Personalien. Als weiteren Tatkontext nannten die Autoren Notfallsituationen, in denen die Polizei zu Hilfe gerufen wurde (S. 18). Hingegen traten Nötigungen und Erpressungen in der Mehrheit der Fälle als Reaktion auf u. a. amtliche Bescheide, Strafverfolgung und Pfändungen auf. Seltener wurde die Nötigung oder Erpressung aktiv aufgesucht, ohne dass ein erkennbar vorangegangener Behördenkontakt bestand (S. 19).
Die Auswertung zu den Tätern ergab, dass es sich mit 86,2 % mehrheitlich um männliche Täter handelte, die überwiegend zwischen 30 und 59 Jahre alt waren (S. 22). Die Studie verweist darauf, dass extremistische Radikalisierung, Ordnungswidrigkeiten und teils schwere Straftaten in der Reichsbürgerbewegung häufig in vergleichsweisem hohem Alter auftreten (S. 40). Diese Erkenntnis sei in der Radikalisierungsforschung bislang weitgehend unbeachtet. Außerdem waren 38,5 % der Täter zum Zeitpunkt der Tat arbeitslos und 31,5 % berentet. Nahezu ein Drittel der Täter war zum Tatzeitpunkt erwerbstätig. Bei 21,6 % der erwerbstätigen Täter lagen finanzielle und/oder berufliche Schwierigkeiten vor (S. 22). Als Motive für die Tat werden neben finanziellen Nöten berufliche Nöte, empfundene Ungerechtigkeiten sowie gesundheitliche Probleme und familiäre Probleme genannt (S. 24).
Ein Vergleich von gewalttätigen Reichsbürgern und Selbstverwaltern (n = 140) mit Tätern aus der Reichsbürgerbewegung, die zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht mit einer Gewalttat auffällig wurden (n = 347), zeigte keine nennenswerten Unterschiede in den soziobiografischen Profilen (S. 41). Es konnten keine Risikofaktoren identifiziert werden, die den Übergang von gewaltlosem kriminellem Handeln zu gewalttätigem Handeln von Reichsbürgern und Selbstverwaltern markieren (S. 37).
Die Geschädigten waren meist staatliche Repräsentanten (S. 33), in der Mehrheit der Fälle Polizeibeamten, gefolgt von Mitarbeitern der kommunalen, Landes- und Bundesverwaltung, Zivilpersonen wie z. B. Familienmitglieder oder Nachbarn und Gerichtsvollzieher sowie Beamten der Justiz und Justizvollzugsanstalten (S. 33 f.). Das aggressive und gewaltsame Handeln gegenüber den Betroffenen rechtfertigen die Täter oftmals mit Notwehr gegen vermeintlich rechtswidriges Verhalten der Staatsbediensteten (S. 33). Diese Auffassung hat ihren Ursprung in den unter Reichsbürgern und Selbstverwaltern kursierenden Verschwörungstheorien bzw. -mythen. Als Verschwörer werden z. B. politische Eliten und die Presse gesehen, die in ihrem Streben nach Macht und Herrschaft das Wohlbefinden der vermeintlich Unterdrückten missachten (S. 33/Mashuri und Zaduqisti 2013). Gewalttätige Handlungen werden im Kontext dessen legitimiert (Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration 2019, S. 33).
Handlungsleitend für die Ausführung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ist für die Reichsbürger und Selbstverwalter v. a. die Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland als legitimer und legaler Staat (S. 35). Deutlich wird dies insbesondere daran, dass sich die Taten nahezu ausschließlich gegen den Staat und Staatsbedienstete richten. Von den untersuchten Fällen konnten 6,6 % der Fälle zu politisch motivierter Kriminalität im Rechtsextremismus zugeordnet werden. In diesen Fällen wurden Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole festgestellt (S. 36). Eine rechtsextreme Gesinnung wurde bei 12,9 % der Täter ermittelt. Die Täter, die durch gewaltloses Handeln auffällig wurden, konnten dabei häufiger dem Rechtsextremismus zugeordnet werden als gewalttätige Täter (gewaltlose Täter: 15,0 %/gewalttätige Täter: 7,8 %).
Die Studie unterliegt methodischen Limitationen. Die Fokussierung auf straffällig gewordene Reichsbürger und Selbstverwalter hat zur Folge, dass nicht strafrechtlich in Erscheinung getretene Personen aus der Reichsbürgerbewegung in der Stichprobe unterrepräsentiert waren. Die Untersuchung leistet durch ihre methodische Ausrichtung dennoch einen wichtigen Beitrag zur Erforschung der Reichsbürgerbewegung. Es bedarf weiterer Studien, um die hier dargelegten Ergebnisse zu überprüfen.

Interessenkonflikt

B. Horten und M. Orth geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Open Access Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden.
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Fußnoten
1
Zwecks der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden die männliche Form verwendet, wobei die Autorinnen ausdrücklich betonen, dass alle Geschlechter gemeint sind.
 
2
Aufgrund der Annahme, ohne diesen Ausweis als staatenlos zu gelten, da die Bundesrepublik Deutschland nicht existiere, beantragen einige Reichsbürger und Selbstverwalter das Dokument als Legitimation der Staatsangehörigkeit nach dem „Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz“ aus dem Jahr 1933 (Bundesamt für Verfassungsschutz 2022, S. 26).
 
Literatur
Zurück zum Zitat Backes U, Gallus A, Jesse E (Hrsg) (2022) Jahrbuch Extremismus und Demokratie. Nomos, Baden-Baden Backes U, Gallus A, Jesse E (Hrsg) (2022) Jahrbuch Extremismus und Demokratie. Nomos, Baden-Baden
Zurück zum Zitat Bundesamt für Verfassungsschutz (2022) Rechtsextremisten, „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ in Sicherheitsbehörden. Lagebericht Bundesamt für Verfassungsschutz (2022) Rechtsextremisten, „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ in Sicherheitsbehörden. Lagebericht
Zurück zum Zitat Haase A‑M (2018) „Reichsbürger und Selbstverwalter“ im Kontext politisch motivierter Gewalt in Sachsen. Total Demokr 15(1):47–71 Haase A‑M (2018) „Reichsbürger und Selbstverwalter“ im Kontext politisch motivierter Gewalt in Sachsen. Total Demokr 15(1):47–71
Zurück zum Zitat Hüllen M, Homburg H (2017) „Reichsbürger“ zwischen zielgerichtetem Rechtsextremismus, Gewalt und Staatsverdrossenheit. In: Wilking D (Hrsg) „Reichsbürger“. Ein Handbuch, 3. Aufl. Demos, Potsdam, S 15–53 Hüllen M, Homburg H (2017) „Reichsbürger“ zwischen zielgerichtetem Rechtsextremismus, Gewalt und Staatsverdrossenheit. In: Wilking D (Hrsg) „Reichsbürger“. Ein Handbuch, 3. Aufl. Demos, Potsdam, S 15–53
Zurück zum Zitat Keil J‑G (2017) Zwischen Wahn und Rollenspiel – das Phänomen der „Reichsbürger“ aus psychologischer Sicht. In: Wilking D (Hrsg) „Reichsbürger“. Ein Handbuch, 3. Aufl. Demos – Brandenburgisches Institut für Gemeinwesenberatung in Trägerschaft von „Demokratie und Integration Brandenburg e. V.“, Potsdam, S 54–115 Keil J‑G (2017) Zwischen Wahn und Rollenspiel – das Phänomen der „Reichsbürger“ aus psychologischer Sicht. In: Wilking D (Hrsg) „Reichsbürger“. Ein Handbuch, 3. Aufl. Demos – Brandenburgisches Institut für Gemeinwesenberatung in Trägerschaft von „Demokratie und Integration Brandenburg e. V.“, Potsdam, S 54–115
Zurück zum Zitat Mashuri A, Zaduqisti E (2013) The role of social identification, intergroup threat, and out-group derogation in explaining belief in conspiracy theory about terrorism in Indonesia. Int J Res Stud Psychol 3(1):35–50CrossRef Mashuri A, Zaduqisti E (2013) The role of social identification, intergroup threat, and out-group derogation in explaining belief in conspiracy theory about terrorism in Indonesia. Int J Res Stud Psychol 3(1):35–50CrossRef
Zurück zum Zitat Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration (2019) Taten, Täter, Opfer. Eine Studie der Reichsbürgerbewegung auf Grundlage einer Presseauswertung, 1. Aufl. Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration (2019) Taten, Täter, Opfer. Eine Studie der Reichsbürgerbewegung auf Grundlage einer Presseauswertung, 1. Aufl.
Metadaten
Titel
Kriminologischer Beitrag
Politisch motivierte Kriminalität durch Reichsbürger und Selbstverwalter in der Bundesrepublik
verfasst von
Dr. Barbara Horten, M.A. Internationale Kriminologie
Marleen Orth, M.A. Soziologie
Publikationsdatum
31.03.2023
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie / Ausgabe 2/2023
Print ISSN: 1862-7072
Elektronische ISSN: 1862-7080
DOI
https://doi.org/10.1007/s11757-023-00771-x

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