Erschienen in:
19.12.2019 | Lappenplastik | Medizinrecht
Fehlerhafte Erstversorgung einer Hundebissverletzung
verfasst von:
M. Landeg, V. Bogner-Flatz, T. Neuhof
Erschienen in:
Die Unfallchirurgie
|
Ausgabe 3/2020
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Ein 73-jähriger Patient erlitt mehrere Hundebissverletzungen an linker Hand und Unterarm, die im erstversorgenden Krankenhaus konservativ mit Wundnahtstreifen und Verbänden versorgt wurden. Zur weiteren Behandlung wurde der Patient an den Hausarzt verwiesen, der 2 Tage später eine Eiterentleerung unter den Wundnahtstreifen vorfand. Am 3. Tag wurde der Patient in ein anderes Krankenhaus eingewiesen, in dem bei Aufnahme eine operative Versorgung mit Débridement, Anlage von Vakuumverbänden und konsekutiver Lappenplastik erfolgte. Ein Jahr nach dem Hundebiss zeigten sich bei Untersuchung stechende Schmerzen an der Bissstelle mit Ausstrahlung in den Daumen über dem Karpometakarpalgelenk, Anästhesie am Handrücken, Gefühllosigkeit am Daumen ulnar, eingeschränktes Bewegungsausmaß in Handgelenk und Daumen. Es ergab sich der Verdacht auf eine Neurombildung.
Im darauffolgenden Schlichtungsverfahren bemängelte der Patient die Erstversorgung, bei der die Bisswunden nicht gesäubert, nur mit Wundnahtstreifen verschlossen und kein Antibiotikum gegeben worden seien, weshalb es seiner Meinung nach zu einer umfangreichen Infektion mit operativen Behandlungen und bleibenden Beschwerden gekommen sei. Das Gutachten der Schlichtungsstelle stellte eine ungenügende klinische Befunderhebung bei der Erstuntersuchung sowie eine fehlerhafte Wundversorgung fest, durch die es u. a. zu Bewegungseinschränkungen aller Finger der linken Hand kam.