Skip to main content
Erschienen in: Ethik in der Medizin 3/2023

Open Access 31.07.2023 | Kontroverse

Pro Eizellspende

Das Verbot der Eizellspende in Deutschland sollte aufgehoben werden

verfasst von: Prof. Dr. Claudia Wiesemann

Erschienen in: Ethik in der Medizin | Ausgabe 3/2023

Hinweise
Der Beitrag von Kristina Kieslinger und Kerstin Schlögl-Flierl: „Kontra Eizellspende – Das Verbot der Eizellspende in Deutschland sollte beibehalten werden“ ist unter https://​doi.​org/​10.​1007/​10.​1007/​s00481-023-00775-5 abrufbar.

Einleitung

In der Europäischen Union gibt es nur noch zwei Länder, in denen eine Eizellspende verboten ist: Deutschland und Luxemburg. Und auch in Deutschland soll im Auftrag der Koalitionsregierung geprüft werden, ob eine Eizellspende zugelassen werden soll. Ein guter Zeitpunkt also, um die Argumente, die gegen eine solche Aufhebung des Verbots angeführt werden, zu prüfen. Sind sie heute – mehr als 30 Jahre nach Inkrafttreten des Embryonenschutzgesetzes – noch überzeugend?
Einige dieser Verbotsargumente sind kategorischer Natur (kein Recht auf ein Kind, kompromittierte Autonomie der Empfängerin, Fremdnützigkeit der Spende), andere beziehen sich auf empirische Fakten (Kurz- und Langzeitfolgen für Kind, Spenderin und Empfängerin) und eine dritte Gruppe zielt auf die strukturellen und gesellschaftlichen Aspekte, die mit der Zulassung verbunden sein könnten (Adoption als Alternative, Kinderwunsch als Optimierungszwang, Ausbeutung der Spenderinnen). Alle diese Argumente sollen im Folgenden einer kritischen Sichtung unterzogen werden.

Kategorische Verbotsargumente

„Es gibt kein Recht auf ein Kind.“

Ein populäres Argument, das oft gegen die gesamte Fortpflanzungsmedizin vorgebracht wird, lautet: „Es gibt kein Recht auf ein Kind“. Die intuitive Plausibilität dieses Arguments verdankt sich allerdings ausschließlich einer sprachlichen Ungenauigkeit. Denn natürlich kann es kein Recht auf ein Kind geben, wie es ein Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt. Das ist schon rein praktisch unmöglich. Einen solchen Anspruch allerdings ausgerechnet Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch zu unterstellen, ist zynisch. Sie versuchen oft schon seit Jahren vergeblich, auf natürlichem Weg ein Kind zu zeugen. Aus leidvoller Erfahrung wissen sie vermutlich besser als alle anderen, dass ihnen niemand ein Kind garantieren kann. Sie haben aber einen Anspruch auf Zugang zu jenen Techniken, mit deren Hilfe ihr Kinderwunsch vielleicht doch noch erfüllt wird. Das grundgesetzlich verbriefte Recht, eine Familie zu gründen, schließt auch die Fortpflanzungsmedizin ein, sofern nicht andere Grundrechte dagegenstehen. Will der Staat diesen Zugang verbieten, muss er andere gute Gründe vorbringen (Wiesemann 2020).

„Die Autonomie von Spenderin und Empfängerin ist kompromittiert.“

Könnte es ein guter Grund sein, dass Spenderin und Empfängerin in solchen Fortpflanzungsentscheidungen gar nicht autonom entscheiden können? Weil sie womöglich vor der übermenschlichen Schwierigkeit stehen, über einen äußerst komplexen Sachverhalt zu entscheiden, der von hohen gesellschaftlichen Erwartungen geprägt ist und Menschen in besonders intimen Beziehungen betrifft? Man sollte diese Frage umdrehen: Sind wir nur dann selbstbestimmt, wenn es um triviale Dinge geht, die keine tiefere zwischenmenschliche oder gesellschaftliche Bedeutung haben? Das wäre geradezu bizarr. Ganz im Gegenteil sichert das Recht auf Autonomie ja gerade jene komplexen Lebensentscheidungen, die für uns eine herausgehobene Bedeutung haben, weil sie unsere Vorstellungen von gutem Leben und Lebenssinn oder unseren Körper in seiner Fragilität und Vulnerabilität tangieren. Ein an Krebs Erkrankter, der zwischen mehreren komplizierten und belastenden Therapieoptionen zu entscheiden hat, oder ein transidenter Mensch, der eine Geschlechtsangleichung vornehmen lassen will, will sich diese komplexe Entscheidung gerade wegen der hohen Bedeutung für sein Leben und das Leben seiner Mitmenschen nicht nehmen lassen. Dabei bedürfen solche Personen zwar der Hilfe in Form von guter, unabhängiger Aufklärung und Beratung, aber nur, um bei einer selbstbestimmten Entscheidungsfindung unterstützt zu werden. Dass dies auch im Bereich der Fortpflanzungsmedizin möglich ist, beweist das exzellente Informationsmaterial, das die britische Aufsichtsbehörde Human Fertilization and Embryology Authority HFEA online bereitstellt. Es hat dagegen patriarchale Züge, wenn in Deutschland ausgerechnet Frauen vorenthalten werden soll, über solche lebensgeschichtlich bedeutsamen Fragen selbst zu entscheiden.

„Fremdnützige Eingriffe können nicht gerechtfertigt werden.“

Wer nicht so weit gehen will, Frauen das Recht auf Selbstbestimmung vorzuenthalten, argumentiert oft ersatzweise, der für eine Eizellspende notwendige fremdnützige Eingriff könne nicht gerechtfertigt werden. Tatsächlich benötigen fremdnützige Eingriffe in der Medizin eine besondere ethische Rechtfertigung, aber sie sind nicht prinzipiell unzulässig. Wer das Gegenteil glaubt, sollte lieber keine Medikamente mehr einnehmen, denn nahezu alle auf dem Markt vorhandenen Arzneimittel sind zunächst an Gesunden im Rahmen fremdnütziger Versuche getestet worden. Solche Phase-1-Studien werden regelmäßig mit neu entwickelten Substanzklassen durchgeführt. Dabei ist oft noch unklar, ob diese Medikamente beim Menschen wirken und welche Nebenwirkungen sie auslösen. Die gesunden Probanden, die an solchen Versuchen teilnehmen, können mit mehreren Tausend Euro für das damit verbundene Risiko und den Zeitaufwand entschädigt werden. Auch Blutspende, Knochenmarkspende und Lebendorganspende sowie alle rein wissenschaftlichen Forschungen am Menschen sind fremdnützige Eingriffe. Sie lassen sich rechtfertigen, wenn zwei Bedingungen erfüllt werden: Erstens muss die Handlung einen bedeutsamen Nutzen für Dritte versprechen, und zweitens muss die betroffene Person ihre informierte Einwilligung erteilen. Beide Bedingungen können bei einer Eizellspende erfüllt werden.

Auf empirische Fakten gestützte Verbotsargumente

„Die Kurz- und Langzeitfolgen für Kind, Spenderin und Empfängerin rechtfertigen ein Verbot.“

Die Spende von Eizellen erfordert die Gabe von Hormonen und einen körperlichen Eingriff (Eierstockpunktion) zur Gewinnung der Eizellen. Beides ist mit Nebenwirkungen behaftet. Allerdings haben die Nebenwirkungen dieser Technik in den letzten Jahren durch verbesserte Stimulationstechniken abgenommen und treten mittlerweile nur noch verhältnismäßig selten auf. So war eine Eizellentnahme 2021 in Deutschland bei der In-vitro-Fertilisation (IVF) in 0,8 % der Fälle mit Komplikationen behaftet; in 0,5 % der Fälle kam es zu einem schweren Überstimulationssyndrom, das einen stationären Aufenthalt erforderlich macht (Deutsches IVF-Register 2022, S. 45). Gravierende Langzeitfolgen (etwa eine erhöhte Brustkrebsrate) sind nicht wahrscheinlich, da sie auch bei den vielen Frauen, die mittlerweile IVF durchlaufen haben, nicht beobachtet wurden (Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina 2019, S. 67).
Schwangerschaften nach Eizellspende sind stärker mit Komplikationen belastet; das ist bekannt. Insbesondere Früh- und Fehlgeburten sowie die sogenannte Schwangerschaftsvergiftung treten häufiger auf. Ein Teil dieser Nebenwirkungen lässt sich auf Faktoren zurückführen, die schon zur Infertilität der betroffenen Frau geführt haben (Berntsen et al. 2019). Das haben Vergleiche mit Eizellspenden bei lesbischen Paaren ergeben, die keine biologisch bedingte Infertilität aufweisen (Goisis et al. 2023). Wenn lesbische Frauen mit der befruchteten Eizelle ihrer Partnerin schwanger werden, weisen sie eine deutlich geringere Komplikationsrate auf. Dennoch muss man besagte Nebenwirkungen ernst nehmen. Nur rechtfertigen sie kein pauschales Verbot einer Eizellspende. Sonst müsste man die Fortpflanzungsfreiheit auch in anderen vergleichbaren Fällen einschränken – also etwa für Frauen mit Diabetes oder Adipositas. Ein solcher gravierender Eingriff in das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung ließe sich jedoch kaum ethisch rechtfertigen (Heyder 2023).
Die Langzeitfolgen für das Kind und den zukünftigen Erwachsenen sind mittlerweile sehr gut untersucht. Insbesondere die empirischen Forschungen aus der Arbeitsgruppe um Susan Golombok zeigen, dass Kinder, die mit Hilfe Dritter gezeugt wurden, eine normale körperliche und seelische Entwicklung nehmen (Golombok et al. 2023). Aus qualitativen und quantitativen Erhebungen mit Erwachsenen nach Samen- und Eizellspende wissen wir überdies, dass sie diese Art ihrer Entstehung im Prinzip positiv bewerten, wenngleich sie häufiger mit Fragen der persönlichen Identität konfrontiert sind, insbesondere dann, wenn die Aufklärung über ihre Zeugungsweise nicht frühzeitig erfolgte (Blyth et al. 2012). Der deutsche Gesetzgeber hat darauf mittlerweile reagiert und mit dem Samenspenderregistergesetz die Möglichkeit geschaffen, das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft in die Praxis umzusetzen. Eine gleichartige Regelung ließe sich auch bei einer Eizellspende realisieren.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die Kurz- und Langzeitfolgen einer Eizellspende zwar eine umfassende Aufklärung und Beratung erforderlich machen, aber doch nicht so gravierend sind, dass ein Verbot der Technik zu rechtfertigen wäre.

Verbotsargumente mit Bezug zu strukturellen oder gesellschaftlichen Aspekten

„Paare mit Kinderwunsch können stattdessen Kinder adoptieren.“

Dieses Argument wird immer wieder vorgebracht, um das Leid des unerfüllten Kinderwunsches und die sich darauf stützende Rechtfertigung der Reproduktionsmedizin aus gesellschaftlicher Perspektive in Frage zu stellen. Es zeugt aber leider von wenig Sachkenntnis. Paare mit unerfülltem Kinderwunsch versuchen tatsächlich ohnehin oft vor, nach oder parallel zur IVF, ein Kind mit Hilfe von Adoption zu bekommen. Sie sind nur in den allermeisten Fällen nicht erfolgreich. Es herrscht ein krasses Missverhältnis in Deutschland zwischen adoptionswilligen Paaren und zur Adoption freigegebenen Kindern. 2021 etwa wurden nur 1176 Fremdadoptionen durchgeführt.1 Jedem adoptierten Kind standen fünf adoptionswillige Familien gegenüber. In diesem Jahr nahmen 69.355 Frauen die künstliche Befruchtung in Anspruch (Deutsches IVF-Register 2022, S. 18). Eine weitere, nur ungenau bezifferbare Zahl von Personen (im vierstelligen Bereich) suchte reproduktionsmedizinische Hilfe im Ausland. Diesen vielen Personen kann mit Adoption allein nicht geholfen werden. Auch die Auslandsadoption als eine weitere denkbare Alternative ist aus der Perspektive der Kinder und der Herkunftsländer kein ethisch unproblematischer Weg. Ähnliches gilt für die Aufnahme eines Pflegekindes oder das Co-Parenting.
Für viele Menschen, die Fortpflanzungsmedizin in Anspruch nehmen, ist zudem die genetische und leibliche Verbindung zum Kind wichtig. Schwangerschaft ermöglicht es, eine Beziehung zum Kind schon vor der Geburt einzugehen. Eine genetische Verbindung trägt dazu bei, eine gemeinsame familiäre Identität aufzubauen. Bei einem Paar, bei dem die Frau infertil ist, kann die gespendete Eizelle noch mit dem Samen des Partners befruchtet werden; es kann so zumindest auf väterlicher Seite eine genetische Verbindung zum Kind erreicht werden. Bei lesbischen Paaren kann die Eizelle von der einen Frau stammen und der damit gezeugte Embryo von der anderen Frau ausgetragen werden. Das sind Vorteile von Fortpflanzungstechniken, die von den Paaren als sinn- und beziehungsstiftend erlebt werden (Wiesemann 2020).

„Der Kinderwunsch gehorcht einem gesellschaftlichen Optimierungszwang.“

Gesellschaftliche Effizienz- und Optimierungsimperative – so lautet dieses Argument – normieren die menschliche Reproduktion und erzeugen Zwänge. Innerhalb eines solchen gesellschaftlichen Erwartungshorizonts würden die Angebote moderner medizinischer Fortpflanzungstechnologien nicht als Chance, sondern als Nötigung erfahren, Fortpflanzung so weit wie möglich zu planen und zu steuern, zu timen und zu optimieren (King et al. 2023). Oft ist diese gesellschaftliche Diagnose verbunden mit der Behauptung, es sei falsch, für solche gesellschaftlichen Probleme individuelle Lösungsangebote zu machen. Autonomie sei vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Normierungen ohnehin eine Schimäre.
Das Argument unterschlägt, dass Ambivalenzen von Autonomie und Heteronomie kennzeichnend für das Leben, zumal in der Moderne, schlechthin sind. Unser gesamtes Leben von der Bildung über die Arbeit bis zu Freizeit und Sport ist von gesellschaftlichen Erwartungshaltungen durchzogen. Die Freiheit des modernen Individuums manifestiert sich innerhalb dieses Erwartungshorizonts. Es ist geradezu das Kennzeichen des modernen Autonomie-Begriffs, dass er vor dem Hintergrund solcher gesellschaftlicher Strukturen verstanden und möglichst konstruktiv in die Lebenswirklichkeit übersetzt werden muss. Ohnehin wirken Fortpflanzungstechniken nicht so einseitig normierend, wie oft dargestellt. Sie erzeugen zwar Optimierungsdruck, schaffen aber auch Handlungsspielräume, wo vorher keine waren. Muss man sich nicht sowieso fragen, was aus der Argumentation mit Optimierungsimperativen folgen soll? Müsste dann nicht individuelle Freiheit so lange paternalistisch ausgehebelt werden, bis ein idealer Zustand vollkommener Individualität erreicht worden wäre? Das wäre nicht nur paradox, sondern geradezu dystopisch.

„Eizellspende beutet Spenderinnen aus.“

Innerhalb eines von finanziellen Interessen geprägten Fortpflanzungsmedizin-Marktes – so dieses Argument – würden die Eizellspenderinnen ausgebeutet. Frauen in prekären Situationen und finanziellen Notlagen würden sich genötigt sehen, ihren Körper zu verkaufen und ihn damit einer Marktlogik zu unterwerfen. In einer von ökonomischer Ungleichheit geprägten Gesellschaft würden unterprivilegierte Personen als Ressource für den Kinderwunsch der Wohlhabenden und Reichen missbraucht.
Dieses Argument setzt zunächst einmal eine Voraussetzung als gegeben, die man mit gutem Recht in Frage stellen kann. Es wird nämlich hingenommen, dass Kinderwunschbehandlungen privat bezahlt und im Ausland durchgeführt werden müssen und deshalb nur von einer wohlhabenden Klientel mit zeitlichen Privilegien genutzt werden. Aus ethischer Perspektive ist es aber ein gravierendes Problem der Zugangsgerechtigkeit, dass sich ärmere Schichten Kinderwunschbehandlungen nicht leisten können, auch wenn ihre Infertilität auf Krankheit oder angeborene Defizite zurückzuführen ist, für die es eigentlich Krankenkassenleistungen geben sollte. In Israel etwa werden Kinderwunschbehandlungen von der Krankenversicherung getragen; jeder kann sie unabhängig vom eigenen Wohlstand in Anspruch nehmen. In Deutschland wird immerhin noch die Hälfte der Kosten der IVF vom Staat mitfinanziert. Das wäre auch bei einer Eizellspende denkbar.2 So würde zumindest das sozialkritische Argument, eine gut betuchte Gesellschaftsschicht nutze den Körper der Armen für ihren Traum vom guten Leben, entkräftet. Im Übrigen muss man bedenken, dass Eizellspende auch innerhalb gänzlich altruistischer Arrangements, also etwa von Schwester zu Schwester, sowie zwischen den Lebenspartnerinnen in einer lesbischen Beziehung praktiziert wird. In diesen Fällen kann von einer Ausbeutung wohl nicht die Rede sein.
Es soll hier aber nicht geleugnet werden, dass auch in einer gerechteren Welt, in der armen wie reichen Menschen Hilfe bei unerfülltem Kinderwunsch angeboten wird, die Festlegung einer angemessenen Aufwandsentschädigung für die Eizellspenderin in gesellschaftspolitischer Hinsicht nicht einfach ist. Einerseits besteht die Gefahr, durch eine zu hohe Entschädigung potenzielle Spenderinnen zu nötigen, sich über alle Bedenken und körperlichen Risiken hinwegzusetzen, insbesondere dann, wenn diese sich in einer Notsituation befinden. Andererseits darf ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden, dass eine zu niedrige Aufwandsentschädigung den Zeitaufwand sowie die Risiken und Belastungen der Frau nicht angemessen kompensiert und überdies den Eindruck erzeugt, die reproduktiven Leistungen von Frauen seien nichts wert (Heyder 2023, S. 281). Hier lohnt sich ein Blick ins europäische Ausland: UK und Finnland haben gezeigt, dass sich für dieses Problem durchaus gesellschaftliche verträgliche Lösungen finden lassen. In Finnland etwa wurden Eizellspenderinnen retrospektiv nach ihrer Bewertung der Spende befragt. Dabei zeigte sich, dass 99 % der Frauen zufrieden mit ihrer Spende waren und 95 % diese anderen Frauen weiterempfehlen würden (Söderström-Anttila et al. 2016). Wir müssen also das Rad nicht neu erfinden.

Schluss

Kein kategorisches, empirisches und strukturell-gesellschaftliches Argument für das Verbot der Eizellspende in Deutschland kann überzeugen. Stattdessen gibt es gewichtige Gründe für die Aufhebung des Verbots, nicht nur die Freiheit der Fortpflanzung, sondern auch der Anspruch gesellschaftlich marginalisierter Gruppen auf Zugangs- und Chancengerechtigkeit. Wir sollten uns gut überlegen, wie wir Eizellspenden verträglich regeln wollen, aber wir sollten sie zulassen.

Einhaltung ethischer Richtlinien

Interessenkonflikt

C. Wiesemann ist Mitglied der Schriftleitung der Zeitschrift Ethik in der Medizin.

Ethische Standards

Für diesen Beitrag wurden von der Autorin keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien.
Open Access Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden.
Die in diesem Artikel enthaltenen Bilder und sonstiges Drittmaterial unterliegen ebenfalls der genannten Creative Commons Lizenz, sofern sich aus der Abbildungslegende nichts anderes ergibt. Sofern das betreffende Material nicht unter der genannten Creative Commons Lizenz steht und die betreffende Handlung nicht nach gesetzlichen Vorschriften erlaubt ist, ist für die oben aufgeführten Weiterverwendungen des Materials die Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers einzuholen.
Weitere Details zur Lizenz entnehmen Sie bitte der Lizenzinformation auf http://​creativecommons.​org/​licenses/​by/​4.​0/​deed.​de.

Unsere Produktempfehlungen

e.Med Interdisziplinär

Kombi-Abonnement

Für Ihren Erfolg in Klinik und Praxis - Die beste Hilfe in Ihrem Arbeitsalltag

Mit e.Med Interdisziplinär erhalten Sie Zugang zu allen CME-Fortbildungen und Fachzeitschriften auf SpringerMedizin.de.

e.Dent – Das Online-Abo der Zahnmedizin

Online-Abonnement

Mit e.Dent erhalten Sie Zugang zu allen zahnmedizinischen Fortbildungen und unseren zahnmedizinischen und ausgesuchten medizinischen Zeitschriften.

Ethik in der Medizin

Print-Titel

• Forum für die wissenschaftliche Erarbeitung, interdisziplinäre
Kommunikation und Vermittlung von Ethik in der Medizin in
allen Anwendungsbereichen
• Offizielles Organ der Akademie für Ethik in der Medizin

Fußnoten
1
https://​www.​destatis.​de/​DE/​Presse/​Pressemitteilung​en/​2022/​06/​PD22_​261_​22.​html. Zugegriffen: 26. 06. 2023. Die etwas häufigeren Stiefkindadoptionen sind dabei nicht zu berücksichtigen.
 
2
Bei Infertilität aufgrund organischer Funktionsstörungen handelt es sich jedenfalls um die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Das ist die rechtliche Definition von Behinderung, ein Befund, der ethische und rechtliche Pflichten zum Nachteilsausgleich mit sich bringt (Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina 2019, S. 100).
 
Literatur
Zurück zum Zitat Blyth E, Crawshaw M, Frith L, Jones C (2012) Donor-conceived people’s views and experiences of their genetic origins: a critical analysis of the research evidence. J Law Med 19:769–789PubMed Blyth E, Crawshaw M, Frith L, Jones C (2012) Donor-conceived people’s views and experiences of their genetic origins: a critical analysis of the research evidence. J Law Med 19:769–789PubMed
Zurück zum Zitat Goisis A, Cederström A, Martikainen P (2023) Birth outcomes following assisted reproductive technology conception among same-sex lesbian couples vs natural conception and assisted reproductive technology conception among heterosexual couples. JAMA 329:1117–1119CrossRefPubMed Goisis A, Cederström A, Martikainen P (2023) Birth outcomes following assisted reproductive technology conception among same-sex lesbian couples vs natural conception and assisted reproductive technology conception among heterosexual couples. JAMA 329:1117–1119CrossRefPubMed
Zurück zum Zitat Heyder C (2023) Familiengründung mittels Eizellspende. Ethische Betrachtungen über den Umgang mit einer reproduktionsmedizinischen Praxis in einer liberalen Gesellschaft. De Gruyter, Berlin (zugl. Dissertation, Universität Bielefeld) Heyder C (2023) Familiengründung mittels Eizellspende. Ethische Betrachtungen über den Umgang mit einer reproduktionsmedizinischen Praxis in einer liberalen Gesellschaft. De Gruyter, Berlin (zugl. Dissertation, Universität Bielefeld)
Zurück zum Zitat King V, Lodtka P, Marcinski-Michel I, Schreiber J, Wiesemann C (2023) Reproduktives Timing. Neue Formen und Ambivalenzen zeitlicher Optimierung von Fortpflanzung und ihre ethischen Herausforderungen. Ethik Medizin 35:43–56CrossRef King V, Lodtka P, Marcinski-Michel I, Schreiber J, Wiesemann C (2023) Reproduktives Timing. Neue Formen und Ambivalenzen zeitlicher Optimierung von Fortpflanzung und ihre ethischen Herausforderungen. Ethik Medizin 35:43–56CrossRef
Zurück zum Zitat Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina (2019) Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung. Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, Halle/S Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina (2019) Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung. Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, Halle/S
Zurück zum Zitat Söderström-Anttila V, Miettinen A, Rotkirch A, Nuojua-Huttunen S, Poranen A‑K, Sälevaara M, Suikkari A‑M (2016) Short- and long-term health consequences and current satisfaction levels for altruistic anonymous, identity-release and known oocyte donors. Hum Reproduction 31:597–606. https://doi.org/10.1093/humrep/dev324CrossRef Söderström-Anttila V, Miettinen A, Rotkirch A, Nuojua-Huttunen S, Poranen A‑K, Sälevaara M, Suikkari A‑M (2016) Short- and long-term health consequences and current satisfaction levels for altruistic anonymous, identity-release and known oocyte donors. Hum Reproduction 31:597–606. https://​doi.​org/​10.​1093/​humrep/​dev324CrossRef
Zurück zum Zitat Wiesemann C (2020) Ist ein Verbot der Eizellspende ausreichend begründbar? In: Beier K, Brügge C, Thorn P, Wiesemann C (Hrsg) Assistierte Reproduktion mit Hilfe Dritter. Medizin – Ethik – Psychologie – Recht. Springer, Heidelberg, New York, S 129–140 https://doi.org/10.1007/978-3-662-60298-0CrossRef Wiesemann C (2020) Ist ein Verbot der Eizellspende ausreichend begründbar? In: Beier K, Brügge C, Thorn P, Wiesemann C (Hrsg) Assistierte Reproduktion mit Hilfe Dritter. Medizin – Ethik – Psychologie – Recht. Springer, Heidelberg, New York, S 129–140 https://​doi.​org/​10.​1007/​978-3-662-60298-0CrossRef
Metadaten
Titel
Pro Eizellspende
Das Verbot der Eizellspende in Deutschland sollte aufgehoben werden
verfasst von
Prof. Dr. Claudia Wiesemann
Publikationsdatum
31.07.2023
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Ethik in der Medizin / Ausgabe 3/2023
Print ISSN: 0935-7335
Elektronische ISSN: 1437-1618
DOI
https://doi.org/10.1007/s00481-023-00774-6

Weitere Artikel der Ausgabe 3/2023

Ethik in der Medizin 3/2023 Zur Ausgabe

Antikörper-Wirkstoff-Konjugat hält solide Tumoren in Schach

16.05.2024 Zielgerichtete Therapie Nachrichten

Trastuzumab deruxtecan scheint auch jenseits von Lungenkrebs gut gegen solide Tumoren mit HER2-Mutationen zu wirken. Dafür sprechen die Daten einer offenen Pan-Tumor-Studie.

Mammakarzinom: Senken Statine das krebsbedingte Sterberisiko?

15.05.2024 Mammakarzinom Nachrichten

Frauen mit lokalem oder metastasiertem Brustkrebs, die Statine einnehmen, haben eine niedrigere krebsspezifische Mortalität als Patientinnen, die dies nicht tun, legen neue Daten aus den USA nahe.

S3-Leitlinie zur unkomplizierten Zystitis: Auf Antibiotika verzichten?

15.05.2024 Harnwegsinfektionen Nachrichten

Welche Antibiotika darf man bei unkomplizierter Zystitis verwenden und wovon sollte man die Finger lassen? Welche pflanzlichen Präparate können helfen? Was taugt der zugelassene Impfstoff? Antworten vom Koordinator der frisch überarbeiteten S3-Leitlinie, Prof. Florian Wagenlehner.

Gestationsdiabetes: In der zweiten Schwangerschaft folgenreicher als in der ersten

13.05.2024 Gestationsdiabetes Nachrichten

Das Risiko, nach einem Gestationsdiabetes einen Typ-2-Diabetes zu entwickeln, hängt nicht nur von der Zahl, sondern auch von der Reihenfolge der betroffenen Schwangerschaften ab.

Update Gynäkologie

Bestellen Sie unseren Fach-Newsletter und bleiben Sie gut informiert – ganz bequem per eMail.