Erschienen in:
01.05.2009 | Originalarbeit
Sind Exhibitionisten gefährliche Straftäter?
Daten zu vorausgehender und nachfolgender Delinquenz
verfasst von:
Rechtsanwalt Peter Baumeister
Erschienen in:
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
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Ausgabe 2/2009
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Zusammenfassung
Exhibitionisten gelten allgemein als zwar stark rückfallgefährdete, aber im Übrigen harmlose Straftäter. Im Gegensatz hierzu wurden (exhibitionistische) Handlungen in der Vergangenheit von zahlreichen Kriminalpolitikern zum Ausgangspunkt einer Entwicklung hin zu sexuellen Gewalttaten erklärt. Der hier vorgestellten Auswertung lagen die Verurteiltenjahrgänge 1998 bis 2000 (Bezugsentscheidung) zugrunde. Anhand von 1979 Bundeszentralregisterauszügen konnten insgesamt nur 34 Täter ausgemacht werden, die ein entsprechendes Steigerungsverhalten aufweisen. Erste Ergebnisse der statistischen Auswertung zeigen darüber hinaus, dass Täter im Sinne des § 183 StGB keineswegs nur wegen exhibitionistischer Handlung strafrechtlich auffallen. Die Verurteilungen sowohl vor als auch nach der Bezugsentscheidung decken nahezu alle Deliktbereiche ab. Ein Zusammenhang zwischen exhibitionistischen Handlungen und nachfolgenden sexuellen Gewalttaten lässt sich aus den bislang vorliegenden Ergebnissen nicht ableiten.