Erschienen in:
01.04.2006 | Übersichten
Strukturierte Qualitätsberichte urologischer Hauptabteilungen gemäß § 137 SGB V
Entscheidungshilfe für den Patienten, Marketing-Instrument der Kliniken, Druckmittel der Krankenkassen oder Datenmüll?
verfasst von:
PD Dr. B. G. Volkmer, S. Petschl, M. Härtel, G. Bopp, K. Herkommer, J. E. Gschwend
Erschienen in:
Die Urologie
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Ausgabe 4/2006
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Zusammenfassung
2005 wurden die Krankenhäuser erstmals gesetzlich verpflichtet, einen strukturierten Qualitätsbericht zum Jahr 2004 zu veröffentlichen, in dem für die einzelnen Fachabteilungen deren Schwerpunktleistungen, Top-10-DRG (diagnosis related group), Top-10-Diagnosen und Prozeduren anzugeben waren. Ziel war die verbesserte Transparenz für Patienten, zuweisende Ärzte und Krankenkassen. Die vergleichende Analyse der Qualitätsberichte von 248 urologischen Hauptabteilungen zeigt jedoch, dass sich insgesamt ein relativ einheitliches Spektrum an DRG und Diagnosen findet.
Bei den Prozeduren zeigen sich große Unterschiede beruhend auf verschiedenartiger Interpretation der formalen Vorgaben, sodass hier die Aussagekraft gering ist. Insgesamt liefern die Qualitätsberichte für Fachleute interessante Daten zum Leistungsspektrum der jeweiligen Kliniken. Für Patienten oder für nicht in der Kodierung geschulte Ärzte ist dieses System aber wenig hilfreich, sodass für diese Zielgruppe keine wirkliche Transparenz geschaffen wurde.