Erschienen in:
05.09.2019 | Telemedizin | Leitthema
Aufklärung und Aufklärungsdokumentation in der Oral- und MKG-Chirurgie
Fokus Telemedizin
verfasst von:
Prof. Dr. iur. Dr. rer. medic. K. Fehn, Dr. med. dent. K. Benz, MHBA, Univ.-Prof. Dr. med. dent. J. Jackowski, Prof. Dr. med. dent. H.-J. Nickenig
Erschienen in:
Die MKG-Chirurgie
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Ausgabe 3/2019
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Zusammenfassung
Die Telemedizin hat durch das sog. E-Health-Gesetz Eingang in die Gesetzgebung gefunden. Sie kann als Hilfsmittel bei der Bereitstellung bzw. Anwendung von medizinischen Dienstleistungen mittels Informations- und Kommunikationstechnologien dienen, wenn Patient und Behandler nicht am selben Ort sein können. Grundsätzlich ist dabei das Mündlichkeitsprinzip zu beachten. Abzuwägen gilt, inwiefern dadurch ein für die Einwilligung notwendiges Vertrauensverhältnis entstehen kann. Zu prüfen ist weiter, ob alle für eine ordnungsgemäße Aufklärung notwendigen Befunde vorliegen. Eine vorangehende persönliche Untersuchung ist daher i. d. R. unentbehrlich, da nur so ausreichend sicher die Indikation für den Eingriff bzw. die Narkose- und Operationstauglichkeit festgestellt werden kann. Standardisierte Aufklärungsbögen sind auf ihren Inhalt hin zu überprüfen und für den speziellen Fall zu individualisieren, um eine fundierte Grundlage für das Gespräch mit dem Patienten zu haben. Dabei sollte die beabsichtigte Maßnahme bezüglich Nutzen-Risiko-Verhältnis, Kosten, Versicherungsschutz, möglicher Komplikationen und ggf. Verlustrisiken bei Implantaten erwähnt werden. Der Zeitpunkt der Aufklärung ist abhängig von der Dringlichkeit der Maßnahme. Bei planbaren und nicht akut indizierten Maßnahmen ist der Aufklärungszeitpunkt so zu wählen, dass dem Patienten noch Gelegenheit bleibt, abzuwägen und ergänzende Fragen zu stellen. Sollten dem Behandler während der fernmündlichen Aufklärung Zweifel daran kommen, ob der Patient die Aufklärung versteht, muss er auf die nochmalige Durchführung im persönlichen Gespräch bestehen.