Bundestag und Bundesrat haben eine Impfpflicht für Personen beschlossen, die in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen tätig sind. Das Infektionsschutzgesetz wurde entsprechend angepasst. Demnach wird auch das Personal von Praxen ab dem 15. März 2022 nachzuweisen haben, dass ein gültiger Impfschutz oder Genesenenstatus vorliegt oder alternativ eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen medizinischer Kontraindikationen. Was passiert dann mit ungeimpftem Praxispersonal? Zu diesem Thema erhält BVOU-Verbandsjustitiar, Dr. Jörg Heberer vermehrt Anfragen von Mitgliedern. Wie ist mit der Impfpflicht für Praxismitarbeiter umzugehen? Welche Irrtümer liegen vor?
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Mit dem demographischen Wandel versorgt auch die Chirurgie immer mehr betagte Menschen. Von Entwicklungen wie Fast-Track können auch ältere Menschen profitieren und bei proximaler Humerusfraktur können selbst manche 100-Jährige noch sicher operiert werden.
Patienten, die von Ärztinnen behandelt werden, dürfen offenbar auf bessere Therapieergebnisse hoffen als Patienten von Ärzten. Besonders gilt das offenbar für weibliche Kranke, wie eine Studie zeigt.
Ob bei einer Notfalloperation nach Schenkelhalsfraktur eine Hemiarthroplastik oder eine totale Endoprothese (TEP) eingebaut wird, sollte nicht allein vom Alter der Patientinnen und Patienten abhängen. Auch über 90-Jährige können von der TEP profitieren.