Erschienen in:
01.07.2013 | Gynäkologie aktuell
Vermittlung an psychosoziale Beratungsstellen bei Pränataldiagnostik
Ergebnisse einer Studie zum § 2a SchKG
verfasst von:
A. Roth, N. Horstkötter, A. Rummer, Prof. Dr. C. Woopen
Erschienen in:
Die Gynäkologie
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Ausgabe 7/2013
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Zusammenfassung
Im Jahr 2010 wurden für den Fall eines auffälligen pränataldiagnostischen Befundes des Ungeborenen neue ärztliche Beratungs- und Informationspflichten bestimmt, um die werdenden Eltern in dieser für sie sehr belastenden Situation zu unterstützen. Zu den ärztlichen Pflichten zählt auch, der Schwangeren mit ihrem Einverständnis einen Kontakt zu einer psychosozialen Schwangerschaftsberatungsstelle zu vermitteln. Die vorgestellte Studie hat u. a. untersucht, wie Ärzte und Beraterinnen diese Vermittlungspflicht interpretieren und umsetzen. Dabei zeigte sich, dass die meisten Gynäkologen ohne Schwerpunkt Pränataldiagnostik unter Vermittlung bereits den Hinweis auf den Beratungsanspruch und das Aushändigen von Kontaktdaten verstehen. Die meisten Pränataldiagnostiker und Beraterinnen hingegen verstehen darunter auch das aktive Herstellen des Kontakts durch den Arzt oder eine medizinische Fachangestellte. Das Vermittlungsverhalten der Pränataldiagnostiker ist interindividuell recht unterschiedlich ausgeprägt, die Anzahl der an Beratungsstellen vermittelten Schwangeren ist seit 2010 leicht gestiegen. Besonders erfolgreich funktioniert die Vermittlung, wenn etablierte Kooperationen zwischen Ärzten und psychosozialen Beraterinnen bestehen.