Erschienen in:
01.06.2012 | Originalien
Ambulante Physiotherapie bei Osteoporose
Unzureichende Evidenz des Therapieerfolges
verfasst von:
Prof. Dr. U. Lange, U. Müller-Ladner, J. Teichmann
Erschienen in:
Zeitschrift für Rheumatologie
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Ausgabe 4/2012
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Zusammenfassung
Studienziel
Analysiert wurden anhand der Vorschriften der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung die existierende und explizit angeforderte Rückmeldungsquote, Kooperation und Verordnungstreue von ambulanten Physiotherapeuten gegenüber dem verordnenden Arzt im Bereich einer ambulanten osteologischen und rheumatologischen Schwerpunktpraxis und die Frage nach der Beurteilbarkeit der Effizienz der jeweiligen Therapie.
Methode
Hierzu wurden prospektiv 475 Heilmittelverordnungen in einem überregionalen Einzugsgebiet bezüglich der verpflichtend angeforderten Therapieberichte (Rückmeldungsquote), dem Informationsgehalt der Therapieberichte sowie der laut Patienten durchgeführten Therapie beurteilt. Zudem wurde die Quote angeforderter Folgeverordnungen wie auch die Fähigkeit der Patienten, die zu erlernenden Übungen eigenständig durchzuführen, analysiert. Abschließend sollte die Effizienz der Heilmittelverordnung beurteilt werden.
Ergebnisse
Es zeigte sich eine Rückmeldequote von 9,7%. Je nach Heilmittelverordnung schwankte diese erheblich (von klassische Massage 6,8%, Wärmetherapie 12,8%, KG ohne oder mit Geräten oder im UWB 9,1–20,4% bis Elektrotherapie 20%). Selbsterlernte Übungen, die den Patienten bei den 141 verordneten Übungsbehandlungen zu vermitteln waren, konnten lediglich von 38 (27%) adäquat demonstriert werden. Von den 46 Therapieberichten wurden vier mit hilfreichen Informationen für den Arzt versehen. Bei 38 der 46 Rückmeldungen (82,6%) wurden Folgeverordnungen empfohlen.
Schlussfolgerungen
Die Daten belegen, dass im ambulanten Bereich keine suffiziente Kooperation zwischen verordnendem Arzt und behandelndem Physiotherapeuten besteht. Die geringe Rückmeldequote erschwert die valide Beurteilung der Effizienz der Heilmittelverordnungen. Daher ist dringend – neben einer Verbesserung der Aus-, Fort- oder Weiterbildung – ein Kontrollmechanismus zur Verordnung von physikalischen Therapiemaßnahmen zu implementieren.