Erschienen in:
01.03.2023 | Begutachtung | Originalarbeit
Eingangsdiagnostik im Maßregelvollzug nach § 64 Strafgesetzbuch (StGB) – Intelligenzdiagnostik
verfasst von:
Sarah Kirchmann-Kallas, Dörte Berthold, Dr. Christian Riedemann
Erschienen in:
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
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Ausgabe 2/2023
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Zusammenfassung
Bei der Erwägung, die Unterbringung einer straffällig gewordenen Person im Maßregelvollzug anzuordnen, wird regelhaft ein Sachverständigengutachten erstellt. Dieses sollte eine aktuelle und wissenschaftlich fundierte Diagnostik mitbeinhalten. Auch im darauffolgenden Aufnahmekontext sollte eine solche Diagnostik erfolgen. In Untersuchungen dazu konnte festgestellt werden, dass der Intelligenzquotient (IQ) in vielen Fällen nicht standardisiert erhoben wird oder Instrumente zur Anwendung kommen, die nicht geeignet scheinen, was zu Fehleinweisungen führen kann oder die Behandlungsplanung erschwert.
Die vorliegende Studie soll dazu beitragen, die Lücke fehlender, standardisiert erhobener Daten zu schließen. Dazu wurden Daten von n = 63 männlichen Patienten aus dem Maßregelvollzug gemäß § 64 StGB ausgewertet. Die Patienten wurden im Fachkrankenhaus für forensische Psychiatrie und Psychotherapie Bad Rehburg aufgenommen und im „Modellprojekt zur psychologischen Eingangsdiagnostik im Maßregelvollzug nach § 64 StGB“ mit der Wechsler Adult Intelligence Scale® – Fourth Edition (WAIS-IV) und dem Mehrfachwahl-Wortschatz-Intelligenztest (MWT‑B) getestet. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die Intelligenzdiagnostik in der Eingangsbegutachtung regelhaft unzureichend ist. Nur mit der WAIS-IV konnten Patienten mit einem IQ im Bereich einer Intelligenzminderung identifiziert werden, wogegen dies mit dem MWT‑B nicht gelang. Darüber hinaus konnten in der Untersuchung signifikante Unterschiede zwischen den einzelnen Skalen der WAIS-IV festgestellt werden.
Limitierungen der Aussagekraft ergeben sich daraus, dass die Erhebung nur an einem Standort stattgefunden hat und einige der Patienten begleitende Medikation erhalten haben.
Nichtsdestotrotz können auf Basis der eindeutigen Befunde konkrete Implikationen für die Begutachtung und Behandlung abgeleitet werden.