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Erschienen in: Der Gynäkologe 2/2013

01.02.2013 | Leitthema

Delegation ärztlicher Leistungen an Hebammen

verfasst von: Prof. Dr. Dr. A.T. Teichmann

Erschienen in: Die Gynäkologie | Ausgabe 2/2013

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Zusammenfassung

Die Zusammenarbeit zwischen Arzt und Hebamme ist von der Besonderheit geprägt, dass beide in der Ausübung eines eigenständigen Heilberufs gleichwohl zur mutuellen Hinzuziehung des jeweils Anderen verpflichtet sind – der Arzt im Falle einer jeden Geburt, die Hebamme bei Abweichungen vom normalen Verlauf von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Auch wenn der gesetzliche Rahmen insoweit klar definiert ist, macht doch die Abgrenzung mitunter erhebliche Probleme, selbst dann, wenn nach Übernahme der Gesamtverantwortung durch den Arzt die Hebamme im Wesentlichen als Erfüllungsgehilfin und auf dessen Weisung hin tätig wird. Dennoch wird in der Praxis eine weitgehende Durchdringung der Aufgabenbereiche beider Berufsgruppen durch Delegation ärztlicher Leistungen kaum zu vermeiden sein. Die Grenzen der Delegationsfähigkeit sind mit Blick auf den Kernbereich ärztlicher Aufgaben allerdings nicht nur aus rechtlichen Gründen zu beachten.
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Berg D, Bonatz G, W, DudenhausenJ et al (2010) Wischnik AWMF Leitlinie ‚Empfehlungen zur Zusammenarbeit von Arzt und Hebamme in der Geburtshilfe‘ http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/015-030.html Berg D, Bonatz G, W, DudenhausenJ et al (2010) Wischnik AWMF Leitlinie ‚Empfehlungen zur Zusammenarbeit von Arzt und Hebamme in der Geburtshilfe‘ http://​www.​awmf.​org/​leitlinien/​detail/​ll/​015-030.​html
2.
Zurück zum Zitat Bekanntmachung der Bundesärztekammer Kassenärztliche Bundesvereinigung (2008) Persönliche Leistungserbringung. Möglichkeiten und Grenzen der Delegation ärztlicher Leistungen. Detusches Ärzteblatt 105:2173–2177 Bekanntmachung der Bundesärztekammer Kassenärztliche Bundesvereinigung (2008) Persönliche Leistungserbringung. Möglichkeiten und Grenzen der Delegation ärztlicher Leistungen. Detusches Ärzteblatt 105:2173–2177
3.
Zurück zum Zitat Teichmann AT, Kreienberg R, Ulsenheimer K, Vetter K (o.J.) Deutsche Gesellschaft für Geburtshilfe und Gynäkologie (DGGG) Leitlinien ‚Möglichkeiten der Delegation ärztlicher Leistungen im Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe‘ http://www.dggg.de/fileadmin/public_docs/Leitlinien/5-1-delegation-2010_01.pdf Teichmann AT, Kreienberg R, Ulsenheimer K, Vetter K (o.J.) Deutsche Gesellschaft für Geburtshilfe und Gynäkologie (DGGG) Leitlinien ‚Möglichkeiten der Delegation ärztlicher Leistungen im Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe‘ http://​www.​dggg.​de/​fileadmin/​public_​docs/​Leitlinien/​5-1-delegation-2010_​01.​pdf
Metadaten
Titel
Delegation ärztlicher Leistungen an Hebammen
verfasst von
Prof. Dr. Dr. A.T. Teichmann
Publikationsdatum
01.02.2013
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Die Gynäkologie / Ausgabe 2/2013
Print ISSN: 2731-7102
Elektronische ISSN: 2731-7110
DOI
https://doi.org/10.1007/s00129-012-3002-0

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