Erschienen in:
13.01.2018 | EBM | Fortbildung
Neuropsychologie Leistungsbestandteil der GKV
verfasst von:
gc
Erschienen in:
NeuroTransmitter
|
Ausgabe 1/2018
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Auszug
Die Patientenzahlen mit erworbenen Hirnleistungsstörungen, etwa nach Schädel-Hirn-Trauma oder Schlaganfall, nehmen seit Jahren zu. Für diese Patienten ist neuropsychologische Diagnostik und Therapie häufig von entscheidender Bedeutung zur sozialen und beruflichen Wiedereingliederung. Außerhalb spezialisierter neurologischer Rehabilitationseinrichtungen besteht im ambulanten Bereich ein erhebliches Versorgungsdefizit. Erst seit 2012 ist Neuropsychologie Leistungsbestandteil der GKV. Bei entsprechender Qualifikation können die neuropsychologischen GOP 30930 bis 30935 des EBM-Kapitels 30.11 abgerechnet werden. Aus BVDN, BDN, BVDP waren maßgeblich und mit sehr großem fachlichem Engagement und zeitlichem Aufwand Dr. Christa Roth-Sackenheim und PD Dr. Paul Reuther daran beteiligt, dass der G-BA die Leistungspflicht der GKV schließlich feststellen konnte. …