Erschienen in:
25.08.2016 | Editorial
Pflicht zur Fortbildung vor Reha-Verordnung fällt weg
verfasst von:
Springer-Verlag Berlin Heidelberg
Erschienen in:
CME
|
Ausgabe 7-8/2016
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Auszug
Die Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auf dem Muster 61 wird außer Kraft gesetzt. Hintergrund ist, dass zum 1. April 2016 die Rehabilitations-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geändert wurde und Vertragsärzte nun keine besonderen Qualifikationen mehr brauchen. Bisher mussten Hausärzte z. B. die fakultative Weiterbildung „Klinische Geriatrie“ absolvieren, ein Jahr in einer Rehabilitationseinrichtung arbeiten oder eine Fortbildung von 16 Stunden über Grundlagen der International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) und die verordnungsfähigen Reha-Leistungen absolvieren. Die Qualitätssicherungsvereinbarung war seinerzeit beschlossen worden, um die Qualifikationserfordernisse konkret auszugestalten. Sie definiert vor allem die Inhalte des Fortbildungskurses sowie die Anforderungen an den Kursleiter und die Referenten. …