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Erschienen in: CME 7-8/2016

25.08.2016 | Editorial

Pflicht zur Fortbildung vor Reha-Verordnung fällt weg

verfasst von: Springer-Verlag Berlin Heidelberg

Erschienen in: CME | Ausgabe 7-8/2016

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Auszug

Die Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auf dem Muster 61 wird außer Kraft gesetzt. Hintergrund ist, dass zum 1. April 2016 die Rehabilitations-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geändert wurde und Vertragsärzte nun keine besonderen Qualifikationen mehr brauchen. Bisher mussten Hausärzte z. B. die fakultative Weiterbildung „Klinische Geriatrie“ absolvieren, ein Jahr in einer Rehabilitationseinrichtung arbeiten oder eine Fortbildung von 16 Stunden über Grundlagen der International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) und die verordnungsfähigen Reha-Leistungen absolvieren. Die Qualitätssicherungsvereinbarung war seinerzeit beschlossen worden, um die Qualifikationserfordernisse konkret auszugestalten. Sie definiert vor allem die Inhalte des Fortbildungskurses sowie die Anforderungen an den Kursleiter und die Referenten. …
Metadaten
Titel
Pflicht zur Fortbildung vor Reha-Verordnung fällt weg
verfasst von
Springer-Verlag Berlin Heidelberg
Publikationsdatum
25.08.2016
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
CME / Ausgabe 7-8/2016
Print ISSN: 1614-371X
Elektronische ISSN: 1614-3744
DOI
https://doi.org/10.1007/s11298-016-5796-x

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