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Erschienen in: MMW - Fortschritte der Medizin 9/2022

06.05.2022 | Poliomyelitis | Report

Tipps zur Erstversorgung von Patientinnen und Patienten aus der Ukraine

Unbekannter Covid-Impfstatus erfordert vollständige Impfserie

verfasst von: Hauke Gerlof

Erschienen in: MMW - Fortschritte der Medizin | Ausgabe 9/2022

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Auszug

In der Erstanamnese bei Geflüchteten aus der Ukraine sind einige Besonderheiten zu bedenken. Dazu Hausarzt-Internist Dr. Peter Löw, Treuchtlingen.
  • Covid-Diagnostik: Bei Patienten ohne vorliegendes Schnelltestergebnis wird ein solches eingeholt. Bei negativem Testergebnis kann die Anamnese - am besten mit Dolmetscher - ganz normal mit Maske geführt werden.
  • Covid-Impfung: Viele Ukrainer sind nicht mit mRNA-Impfstoffen geimpft. In den neuen Empfehlungen der STIKO werden Vakzine wie Sputnik und CoronaVac aber anerkannt. Mit Impfung(en) in der Ukraine oder nach Erkrankung plus Impfung mit mRNA-Impfstoff gilt ein Patient als geboostert. Bei unbekanntem Impfstatus erhalten Patienten eine vollständige Impfserie.
  • Weitere Impfungen: Ist eine Masern-Mumps-Röteln(MMR)-Impfung indiziert, kann der Lebendimpfstoff mit einem Abstand von 14 Tagen nach der Covid-Impfung gegeben werden. Zu letzterer direkt dazu geben kann man die Totimpfstoffe Tetanus, Diphtherie, Polio, Pertussis als Vierfachimpfung.
  • Tuberkulose: Zum Ausschluss einer Tb bekommen ältere Patienten in Gemeinschaftseinrichtungen einen Röntgen-Thorax. Bei jüngeren und auch bei Schwangeren kann über den Interferon-Gamma-Release-Assay der Tuberkulosestatus geklärt werden.
  • Pragmatische Fragen: Wie bei anderen neuen Patienten sind Vorerkrankungen, frühere und aktuelle Medikation, Erkrankungen in der Familie sowie Allgemeinsymptome zu klären. Dann wird symptom- oder krankheitsorientiert nachgefragt.
  • Besonderheiten im Labor: Bei Tb-Verdacht wird immer auch ein HIV-Test angeboten - besonders dann, wenn Patienten von einem Gefängnisaufenthalt berichten. Zudem sinnvoll: Nach Hepatitis screenen.
  • Abrechnung: Wer Flüchtlinge behandelt, sollte ihre Namen in lateinischer Schrift dokumentieren, am besten übersetzt aus dem Ausweis. Außerdem wichtig: Das Geburtsdatum und der Ort der Unterbringung. Die Leistungen werden dann nach EBM abgerechnet, Kostenträger ist das Sozialamt.
Metadaten
Titel
Tipps zur Erstversorgung von Patientinnen und Patienten aus der Ukraine
Unbekannter Covid-Impfstatus erfordert vollständige Impfserie
verfasst von
Hauke Gerlof
Publikationsdatum
06.05.2022
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
MMW - Fortschritte der Medizin / Ausgabe 9/2022
Print ISSN: 1438-3276
Elektronische ISSN: 1613-3560
DOI
https://doi.org/10.1007/s15006-022-1155-x

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