Erschienen in:
12.01.2021 | Begutachtung | Medizinrecht
Trends in der Begutachtung frauenärztlicher Tätigkeit – häufige Vorwürfe und Fehler
Daten der Gutachterkommission Nordrhein
verfasst von:
Dr. med. Beate Weber, Hans Georg Bender, Rainer Rosenberger
Erschienen in:
Die Gynäkologie
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Ausgabe 3/2021
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Auszug
Befriedung von Arzthaftungsstreitigkeiten durch Einzelfallbegutachtungen einerseits, aber auch systematische Analysen zur Behandlungsfehlerprophylaxe für Fortbildungsveranstaltungen und Publikationen stellen Schwerpunkte der Arbeit der Gutachterkommission Nordrhein dar. In der Vergangenheit wurden immer wieder auch die frauenärztlichen Begutachtungen ausgewertet [
1,
2,
4], darunter in
Der Gynäkologe zuletzt in 2012 über die Jahre 2006–2010 [
3]. Aktuelle Vergleichszahlen der Jahre 2011–2019 werden nachfolgend dargelegt. Zur frauenärztlichen Tätigkeit anerkannt wurden 34,1 % und zur geburtshilflichen Tätigkeit 19,9 % der Vorwürfe. Am häufigsten wurden Krankenhausärzte bei der frauenärztlichen Tätigkeit beklagt (Anteil 44,6 %). Überproportional häufig bestätigten sich die Fehlervorwürfe mit 37,0 % nur bei den in der Frauenheilkunde tätig gewordenen Praxisärzten, was in der Hälfte der Fälle der Tumordiagnostik geschuldet war (Fehlerquote 39,5 %). Noch immer stellt ein Mammakarzinom mit 20 Fällen die häufigste fehlbehandelte Erkrankung dar, gerade bei der Primärdiagnostik (Fehlerquote 41,2 %). Zwei Drittel der Vorwürfe zur Frauenheilkunde betreffen Eingriffe, wobei in einem Fünftel der Fälle operative Fehler festgestellt werden. Bei gut einem Drittel (36,3 %) der operierten Patientinnen traten iatrogene Verletzungen auf, die in 29,9 % fehlerbedingt zur Haftung führten. Zwei Drittel der zur Geburtshilfe vorgebrachten Vorwürfe betrafen die Geburtsleitung, die sich aber nur in einem Sechstel der Fälle als fehlerhaft erwies. Häufiger Grund für Beanstandungen sind Dokumentationslücken, die auch mit zur Haftung führten. …