Erschienen in:
01.03.2013 | Originalien und Übersichten
Rückblick auf 10 Jahre Infektionsschutzgesetz
Evaluation der Einführung der infektionshygienischen Überwachung ambulanter medizinischer Einrichtungen
verfasst von:
PD Dr. U. Heudorf, T. Eikmann, M. Exner
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 3/2013
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Zusammenfassung
Im Jahr 2001 trat das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft, das zahlreiche Neuerungen brachte. Es verpflichtet die Gesundheitsämter u. a. in § 36 erstmals, die Hygiene in „Einrichtungen für ambulantes Operieren“ zu überwachen (Pflicht-Aufgabe) und ermöglicht zudem die diesbezügliche Beratung sowie auch Überprüfung von Arzt- und Zahnarztpraxen (Kann-Aufgabe). Auf Basis der Erfahrungen der letzten 10 Jahre in Frankfurt am Main wird im vorliegenden Beitrag eine Evaluation dieser seit 2001 geltenden Regelung vorgestellt. Zur Umsetzung der neuen Aufgaben wurden diese zunächst wie folgt priorisiert: 1. Priorität: die infektionshygienische Überwachung der Einrichtungen für ambulantes Operieren (Pflichtaufgabe), 2. Priorität: die Überwachung von Praxen, die Maßnahmen mit hoher Invasivität durchführen (wie z. B. von gastroenterologischen und urologischen Praxen, die Endoskopien durchführen, sowie von invasiv tätigen Heilpraktiker- und Zahnarztpraxen), und als 3. Priorität: die Überwachung in allen anderen Praxen. Die Begehungen der Praxen erfolgen nach deren Vorabinformation sowie nach durchgeführten Fortbildungsangeboten und weiteren Hilfen. Sie werden anhand standardisierter Checklisten auf Basis der einschlägigen Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) vorgenommen. Insgesamt wurden seit Bestehen der neuen Regelung mehr als 1100 Praxisbegehungen in Frankfurt am Main durchgeführt. Sowohl in den Praxen für ambulantes Operieren als auch in den gastroenterologischen und urologischen Praxen wurden durch die Begehungen erhebliche Verbesserungen erreicht. Diese betrafen nicht nur die Händehygiene und Flächenaufbereitung, sondern insbesondere auch die Aufbereitung der Medizinprodukte. Auch nahmen in den internistischen und hausärztlichen Praxen über die Jahre die Fehler bei der Hände-, Haut- und Flächendesinfektion ab. Die Evaluation dieser neuen Aufgabe der Gesundheitsämter fällt vor dem Hintergrund der zahlreichen Begehungen und der guten Ergebnisse mit nachgewiesenen Verbesserungen der Struktur- und Prozessqualität sowie der intensiven (fach)öffentlichen Diskussion über Hygiene in medizinischen Einrichtungen uneingeschränkt positiv aus. Die Regelung hat sich bewährt.