Erschienen in:
01.02.2008 | Übersichten
Was ist seit BGHSt 45, 164 geschehen? Ein Überblick über die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen
verfasst von:
Wolfgang Pfister
Erschienen in:
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
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Ausgabe 1/2008
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Zusammenfassung
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 30. Juli 1999 (BGHSt 45, 164) die wissenschaftlichen Anforderungen beschrieben, die an eine aussagepsychologische Begutachtung (Glaubhaftigkeitsgutachten) zu stellen sind, und die Richter verpflichtet, zukünftig darauf zu achten, dass diese Mindeststandards bei der Erstattung von Gutachten eingehalten werden. Ausgehend von dieser Entscheidung stellt der Beitrag die seitherige Entwicklung der Rechtsprechung zur Glaubhaftigkeitsbeurteilung von Zeugenaussagen dar. Er geht dabei über die an das Gutachten zu stellenden Anforderungen hinaus und befasst sich auch damit, wann ein solches Gutachten erforderlich, von wem es zu erstatten und in welcher Weise es vom Richter in den Entscheidungsgründen darzustellen ist. Zudem schildert er, welchen Einfluss die Anerkennung der hypothesengeleiteten, kriterienorientierten Aussageanalyse auf die Beweiswürdigung durch den Tatrichter und deren Überprüfung durch das Revisionsgericht hat.