Erschienen in:
01.09.2012 | Einführung zum Thema
Ärztliche Weiterbildung in der Anästhesiologie
Curriculare Strukturierung und Finanzierung erforderlich!
verfasst von:
Prof. Dr. A.E. Goetz
Erschienen in:
Die Anaesthesiologie
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Ausgabe 9/2012
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Auszug
Nach der ärztlichen Ausbildung und der Approbation werden im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung in mehrjähriger Berufstätigkeit unter der Verantwortung eines zur Weiterbildung befugten Arztes allgemeine und fachspezifische Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten vermittelt, um auf dieser Grundlage den Facharzt zu erwerben. Für die ärztliche Weiterbildung tragen die Landesärztekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts Verantwortung, wobei die von der Bundesärztekammer erstellte Musterweiterbildungsordnung für die jeweilige Landesärztekammer einen Empfehlungscharakter hat. Der in Weiterbildung befindliche Arzt ist hinsichtlich Weiterbildungsordnung, Musterrichtlinie, Kurs- und Logbücher rechtsverbindlich an die Vorgaben der jeweiligen Landesärztekammer gebunden. Die ärztliche Weiterbildung orientiert sich heute noch immer eher an Richt- sowie Kennzahlen und weniger an nachgewiesenen Kompetenzen und Fertigkeiten. Aufgrund der bekannten langwierigen Umsetzung bei Veränderungen der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer und den sich daran orientierenden Landesärztekammern kann den berechtigten Forderungen nach einem kompetenzbasierten Musterweiterbildungscurriculum und mitunter auch den aktuellen medizinischen Entwicklungen nicht in allen Details Rechnung getragen werden. Andererseits ist dies jedoch auch nicht immer erforderlich, da es sich beim Facharzt um einen Mindeststandard handelt, der sich nicht an den allerneuesten Erkenntnissen und technischen Errungenschaften einer Maximalmedizin orientieren kann. Bis vor wenigen Jahren schienen Qualität und Struktur der Weiterbildung den Bedürfnissen sowohl der medizinischen Versorgung unserer Gesellschaft als auch denen der Weiterbildungsbefugten und der Weiterbildungsassistenten gerecht zu werden. …