Erschienen in:
28.02.2022 | Computertomografie | Leitthema
Bildgebung in der Manuellen Medizin – Notwendiges und Interessantes
verfasst von:
Prof. Dr. med. Dipl. Phys. Rigobert Klett
Erschienen in:
Die Orthopädie
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Ausgabe 4/2022
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Zusammenfassung
Von der Deutschen Gesellschaft für Manuelle Medizin wird keine zwingende Röntgendiagnostik mehr vor einer Manipulationsbehandlung gefordert. Die Indikationsstellung richtet sich nach der allgemeinen Rechtfertigung in Folge von Anamnese und klinischer Untersuchung. Bei entsprechenden Hinweisen dient die Bildgebung in erster Linie dem Ausschluss von Kontraindikationen. Eine Röntgendiagnostik zur Festlegung der Behandlungstechnik beziehungsweise Behandlungsrichtung ist, insbesondere bei Säuglingen obsolet. Der bildgebende Nachweis einer segmentalen Dysfunktion als Therapieindikation ist lediglich von wissenschaftlichem Interesse. Weitere mögliche Ziele der Bildgebung sind der Nachweis einer nicht funktionellen Schmerzursache oder die Vorhersage des Therapieerfolges. In beiden Fällen sprechen die bisherigen Studienergebnisse gegen eine generelle Bildgebung, da ein wesentlicher Zusammenhang zwischen nachgewiesenen Veränderungen und bestehendem beziehungsweise sich entwickelndem Schmerz nicht gegeben ist. Insbesondere ist die Bedeutung einer Modic-Läsion nach bisheriger Studienlage noch als offen anzusehen.