Erschienen in:
30.01.2023 | Panorama
Änderung im Betreuungsrecht
Gesetzgeber erlaubt Ehegattennotvertretung
verfasst von:
Redaktion Facharztmagazine
Erschienen in:
Schmerzmedizin
|
Ausgabe 1/2023
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Auszug
Bis Ende des Jahres 2022 galt: Erkrankt ein Ehegatte oder Lebenspartner so schwer, dass er nicht mehr selbst entscheiden kann, dann muss - sofern keine Vorsorgevollmacht besteht - gerichtlich ein Betreuer bestellt werden, in dringenden Fällen ein Notbetreuer. Für viele Ehepaare in medizinischen Notsituationen war dieses Vorgehen unverständlich, da sie davon ausgingen, dass der gesundheitlich einwilligungsfähige Ehegatte oder Lebenspartner in solchen Fällen die notwendigen medizinischen Entscheidungen treffen kann. …