Erschienen in:
30.06.2016 | Lungenkarzinome | Leitthema
Früherkennung von Lungenkrebs
Low-dose-Computertomographie-Screening
verfasst von:
Prof. Dr. med. Andreas Stang, Dr. rer. nat. Dr. rer. san. Bernd Kowall, Prof. Dr. med. Martin Schuler, Prof. Dr. rer. nat. Karl-Heinz Jöckel
Erschienen in:
Die Onkologie
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Ausgabe 8/2016
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Zusammenfassung
Hintergrund
Mit Abschluss des National Lung Screening Trials im Jahr 2011 entstand für die Low-dose–Computertomographie (LDCT) des Thorax als Screeningverfahren für Lungenkrebs eine neue Evidenzlage. Die zu erwartenden Effekte eines bevölkerungsweiten Screenings in Deutschland wurden anhand einer Hochrechnung bereits detailliert publiziert.
Ziel
Das Ziel dieser Arbeit ist es, ausgewählte Aspekte eines LDCT-Screenings auf Bevölkerungsebene zu vertiefen.
Material und Methoden
Es wurden eine selektive Literaturrecherche sowie eigene Modellrechnungen zur Abschätzung der Anzahl vermiedener Lungenkrebstodesfälle durch ein LDCT-Screening und eine Raucherintervention durchgeführt.
Ergebnisse
Der geschätzte Anteil an Überdiagnosen im Vergleich zu keinerlei Screening beträgt für nicht kleinzellige Lungenkarzinome 11 %. Konservative Überschlagsrechnungen am Beispiel einer Kohorte von 55-jährigen Personen in Deutschland zeigen, dass ein Rückgang der Raucherprävalenz von nur 6,5 Prozentpunkten einen erheblich größeren Effekt auf die Anzahl vermiedener Lungenkrebstodesfälle hätte als ein LDCT-Screening. Darüber hinaus würden auch weniger Todesfälle an anderen Erkrankungen und keine Komplikationen wie beim LDCT-Screening auftreten. Ferner würden Maßnahmen zum Rückgang des Rauchens alle Raucher und nicht nur jene erreichen, die die Einschlusskriterien des Screenings erfüllen.
Diskussion
Würde es in Deutschland zu einem LDCT-Screening kommen, sollte gefordert werden, dass eine Registratur aller gescreenten Personen in einem LDCT-Register zwingend zu erfolgen hat („only in research“). Datenschutzkonzepte müssten es erlauben, dass ein Abgleich dieser Daten mit der Todesursachenstatistik, den Krebsregistern und den Krankenkassendaten (Ermittlung der Komorbiditäten) möglich wird.