Erschienen in:
01.05.2010 | Leitthema
Endodontie und chirurgische Zahnerhaltung versus Implantation
Unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes der GKV und Pflicht zur Aufklärung über Risiken und Alternativen
verfasst von:
Dr. T. Ratajczak
Erschienen in:
Die MKG-Chirurgie
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Ausgabe 2/2010
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Zusammenfassung
Die Entwicklungen der modernen Zahnheilkunde bringen dem Zahnarzt sowohl eine Vielzahl von neuen Behandlungsoptionen als auch eine zunehmende Unschärfe bei den fachlichen Entscheidungsvorgaben. Das lässt sich exemplarisch an der Abgrenzung zwischen Endodontie und chirurgischer Zahnerhaltung erkennen. Die Varianzbreite der Behandlungsoptionen wird durch die Relativierung der Behandlungsentscheidungen mithilfe des Vertretbarkeitsprinzips aufgefangen, sofern die Gutachter dieses Prinzip beachten. Die neuen Behandlungsoptionen werden in den Sicherungssystemen der gesetzlichen Krankenversicherung nur teilweise und in den Sicherungssystemen der privaten Krankenversicherung und der Beihilfe zunehmend beschränkter abgebildet. Auf die damit verbundenen Limitierungen nimmt die Zahnarzthaftungsrechtsprechung im Behandlungsfehlerbereich kaum Rücksicht. Die Aufklärungspflichten sind in der Zahnheilkunde mittlerweile sogar so weit entwickelt, dass sie keine Rücksicht auf die Finanzierbarkeit der sozialen Sicherungssysteme mehr nehmen, sondern ihre Anforderungen allein auf das fachlich Machbare richten.