Erschienen in:
13.05.2014 | AUS DER PRAXIS
MRSA-Therapie kann der Pflegedienst übernehmen
verfasst von:
Urban & Vogel
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
|
Ausgabe 9/2014
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Auszug
_ Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) neu gefasst. Danach ist auch die Eradikationstherapie des Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) künftig im Rahmen der häuslichen Krankenpflege verordnungsfähig. Die Sanierung kann demnach durch Pflegekräfte nach ärztlichem Sanierungsplan – gemäß Verordnung – durchgeführt werden. Verordnungsfähig sind die Applikation einer antibakteriellen Nasensalbe oder eines antibakteriellen Gels, die Mund- und Rachenspülung mit einer antiseptischen Lösung und die Dekontamination von Haut und Haaren mit antiseptischen Substanzen. In Ausnahmefällen kann auch ein täglicher Wechsel von Textilien und die tägliche Desinfektion von Gegenständen, die mit Haut oder Schleimhaut Kontakt haben, verordnet werden, wenn bei dem Patienten kein Anspruch auf diese Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XI (Pflegeversicherung) besteht. Ein solcher Ausnahmefall kann z. B. vorliegen, wenn die Patienten aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen nicht in der Lage sind, solche begleitenden Sanierungsmaßnahmen selbst durchzuführen, und auch Angehörige dies nicht leisten können. …