Erschienen in:
01.09.2008 | Leitthema
Reproduktionsmedizin: Fortschritt wagen – Grenzen erkennen
verfasst von:
Prof. Dr. K. Diedrich, G. Griesinger
Erschienen in:
Die Gynäkologie
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Ausgabe 9/2008
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Zusammenfassung
Das 1991 in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz (ESchG) bietet den in Deutschland in der Reproduktionsmedizin tätigen Ärzten und Biologen den gesetzlichen Rahmen, in dem sie arbeiten dürfen. Ziel des Gesetzes ist der Schutz des Präimplantationsembryos und die Festlegung der Rahmenbedingungen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sollten jedoch so gestaltet werden, dass Verfahren, die in anderen Staaten zulässig sind und zu einer Verbesserung der Kinderwunschbehandlung geführt haben, in geeigneter Weise auch in Deutschland auf der Basis eines möglichst breiten gesellschaftlichen Konsenses ermöglicht werden. Dem Gesundheitsschutz der werdenden Mutter muss ebenso wie dem Schutz des Embryos in ausgewogener Weise Rechnung getragen werden.