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Erschienen in: Die Anaesthesiologie 1/2023

13.01.2023 | Irreversibler Hirnfunktionsausfall | CME

Organspende nach irreversiblem Hirnfunktionsausfall

Rechtliche Aspekte und praktisches Vorgehen

verfasst von: Dr. med. Jan Sönke Englbrecht, DESAIC, PD Dr. med. Markus Holling, MHBA

Erschienen in: Die Anaesthesiologie | Ausgabe 1/2023

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Zusammenfassung

Die Voraussetzungen für eine postmortale Organspende in Deutschland beinhalten die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHA), die Zustimmung zur Organspende und den Ausschluss von medizinischen Kontraindikationen. Gerade aufgrund des Mangels an Spenderorganen in Deutschland sowie wegen der teils kontrovers geführten gesellschaftlichen und medialen Diskussionen um das Thema Organspende müssen alle an diesem Prozess beteiligten Ärzte mit den relevanten Gesetzen, Richtlinien und Verfahrensanweisungen vertraut sein. Speziell gilt dies für diejenigen, die den Nachweis des IHA durchführen sollen. Nur dann können sie in dieser herausfordernden Situation sicher agieren und allen Beteiligten als kompetente Ansprechpartner dienen.
Literatur
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Zurück zum Zitat Bundesamt für Justiz (2013) Verordnung über die Anforderungen an die Organ- und Spendercharakterisierung und an den Transport von Organen sowie über die Anforderungen an die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen. https://www.gesetze-im-internet.de/tpg-organv/BJNR018810013.html. Zugegriffen: 21. Sept. 2021 ((TPG-Verordnung über Qualität und Sicherheit von Organen – TPG-OrganV)) Bundesamt für Justiz (2013) Verordnung über die Anforderungen an die Organ- und Spendercharakterisierung und an den Transport von Organen sowie über die Anforderungen an die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen. https://​www.​gesetze-im-internet.​de/​tpg-organv/​BJNR018810013.​html. Zugegriffen: 21. Sept. 2021 ((TPG-Verordnung über Qualität und Sicherheit von Organen – TPG-OrganV))
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Zurück zum Zitat Bundesärztekammer (2022) Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG, Fünfte Fortschreibung. Dtsch Aerztebl Online. https://doi.org/10.3238/arztebl.2022.rl_hirnfunktionsausfall_02CrossRef Bundesärztekammer (2022) Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG, Fünfte Fortschreibung. Dtsch Aerztebl Online. https://​doi.​org/​10.​3238/​arztebl.​2022.​rl_​hirnfunktionsaus​fall_​02CrossRef
Metadaten
Titel
Organspende nach irreversiblem Hirnfunktionsausfall
Rechtliche Aspekte und praktisches Vorgehen
verfasst von
Dr. med. Jan Sönke Englbrecht, DESAIC
PD Dr. med. Markus Holling, MHBA
Publikationsdatum
13.01.2023
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Die Anaesthesiologie / Ausgabe 1/2023
Print ISSN: 2731-6858
Elektronische ISSN: 2731-6866
DOI
https://doi.org/10.1007/s00101-022-01241-5

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