Die operative Fallanalyse hat das Ziel, insbesondere bei ungeklärten Tötungsverbrechen und sexuellen Gewaltdelikten ermittlungsunterstützende Hinweise zu erarbeiten. Das Konzept des BKA hat seine Wurzeln im FBI-Profiling; in den 90er Jahren wurde durch die OFA-Einheit des Bundeskriminalamtes eine eigenständige Strategie der Fallanalyse entwickelt. Das methodische Vorgehen ist durch einen weitgefassten interdisziplinären Ansatz unter Einbeziehung kriminologischer, sozialwissenschaftlicher und psychologischer Arbeitsmethoden gekennzeichnet. Alle Schritte bis zur Entwicklung eines Fallprofils werden einer Plausibilitätskontrolle unterzogen. Die Fallanalysen werden zunehmend durch Informationen aus Datenbanksystemen begleitet.
Ihrem phasenhaften Ablauf entsprechend werden die Tathandlungen einer sequenziellen Analyse unterzogen. Im Konzept der objektiven Hermeneutik der Fallanalyse spielt dabei das rechtsmedizinische Untersuchungsergebnis eine wichtige Rolle, wobei der Nebenbefund für die Charakterisierung des Täters von großer Bedeutung sein kann. Vor dem Hintergrund der Verwendung rechtsmedizinischer Befunde durch Dritte sollten die Leitlinien der DGRM zur rechtsmedizinischen Leichenöffnung strikt beachtet werden. "Fallanalytisches Denken" kann bei der Interpretation von Verletzungsmustern oder Spuren verschiedenster Herkunft hilfreich sein.