Im Zentrum des triadischen Systems, der psychiatrischen Systematik Kurt Schneiders, steht ein medizinischer Krankheitsbegriff. Auf dieser Grundlage hat K. Schneider im Jahre 1948 Positionsbestimmungen zur Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit vorgelegt. Die Aussage, dass man die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit nicht beurteilen könne, hat eine Diskussion nach sich gezogen, die als „Agnostizismusstreit“ in die Geschichte der forensischen Psychiatrie eingegangen ist. Es wird zuerst der Frage nachgegangen, ob auf einem „gnostischen“ Weg die Probleme auf der zweiten Beurteilungsebene gelöst werden konnten. Danach wird die Frage erörtert, ob es Fälle gibt, in denen an einer „agnostischen“ Positionsbestimmung hinsichtlich der Beurteilung der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit festzuhalten ist. Im Zuge der Ausführungen wird auf die Bedeutung eines „psychopathologischen Referenzsystems“ (H. Saß) für die Beurteilung der Schuldfähigkeit hingewiesen.