Erschienen in:
03.09.2014 | aktuell
Ab Januar gilt nur noch die eCard
Elektronische Gesundheitskarte
verfasst von:
as
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
|
Ausgabe 9/2014
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Auszug
Die bisherige Krankenversichertenkarte verliert ihre Gültigkeit. Ab Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband geeinigt, teilten die Institutionen mit. Die alte Karte könne noch bis Ende des Jahres verwendet werden, danach verliere sie jedoch definitiv ihre Gültigkeit. Ärzte und Zahnärzte hätten damit die Sicherheit, auch noch im vierten Quartal dieses Jahres über die „alte“ Karte abrechnen zu können, betonte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen. Auch der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer begrüßte die Regelung und die damit geschaffene Planungssicherheit für den Berufsstand. Versicherte, die noch nicht über eine eCard verfügen, sind nun angehalten, diese schnellstmöglich bei ihrer Krankenkasse zu beantragen. Denn ab Januar sei über die alte Karte weder eine Abrechnung noch eine Verordnung von Leistungen mehr möglich. Patienten, die auch im Januar keine gültige eCard vorlegen können, bekommen nach Aussagen der KBV zehn Tage Zeit, um eine gültige Karte nachzureichen. Andernfalls könne der Arzt oder Psychotherapeut eine Privatvergütung für die Behandlung verlangen. Das Ersatzverfahren sei in diesem Fall nicht möglich. …