Ziffer 3010a. In der DFZ-Maiausgabe wurde über den sogenannten "Corona-Beschluss" des Beratungsforums für Gebührenfragen bereits berichtet: die Berechnung der GOZ-Nummer 3010a für gestiegene Hygienekosten. Unklar war aber bislang, bei welchen Patienten dieser Hygienezuschlag ansetzbar ist und ob er von den Kostenträgern tatsächlich erstattet wird.
×
…
Anzeige
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugang zu diesem Inhalt zu erhalten