Großlabore müssen die Abstaffelung ihrer Honorare bei den speziellen Laborleistungen hinnehmen. Eine Verfassungsbeschwerde dagegen nahm das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung an (Az.: 1 BvR 1141/10).
18.10.2010 | Abrechnung | Online-Artikel
Weniger Geld für Großlabore