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07.11.2018 | Abrechnung | Nachrichten | Online-Artikel

BSG-Urteil

Fahrlässig falsch abgerechnet? Verjährungsfristen länger!

Rechnet ein Arzt vorsätzlich oder grob fahrlässig ab, kann die KV ihm auch noch nach vier Jahren das Honorar kürzen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.

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