Rechnet ein Arzt vorsätzlich oder grob fahrlässig ab, kann die KV ihm auch noch nach vier Jahren das Honorar kürzen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
07.11.2018 | Abrechnung | Nachrichten | Online-Artikel
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Rechnet ein Arzt vorsätzlich oder grob fahrlässig ab, kann die KV ihm auch noch nach vier Jahren das Honorar kürzen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.