Auch wenn es sich um Arbeitsunfälle handelt, rechnen Ärzte ihre Leistungen oft über die Krankenversicherung ab – wohl aus Scheu vor vermeintlich komplizierten Abrechnungen mit einer Berufsgenossenschaft. Doch damit verschenken sie Umsatz. Dabei ist der Mehraufwand überschaubar.
16.07.2020 | Abrechnung | Nachrichten | Online-Artikel
Verschenkter Praxisumsatz