Außer in Notfällen sollten HNO-Ärzte keine Tonsillotomien mehr ambulant durchführen, empfiehlt der Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte. Und fordert für diese Leistung eine Anhebung der EBM-Vergütung.
Nachdem kürzlich bereits die Urologen androhten, aus Kostengründen vorübergehend keine Blasenspiegelungen mehr durchführen zu wollen, schießen nun auch die HNO-Ärzte gegen die EBM-Bewertung einer fachgebietstypischen Leistung: Die operative Teilentfernung vergrößerter Gaumenmandeln sei „in Arztpraxen wirtschaftlich nicht mehr möglich“, moniert der Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte.
Der Grund dafür seien gestiegene Anforderungen an die Hygiene bei ambulanten Operationen, hohe Kosten für das nötige Operationsbesteck sowie demgegenüber eine „unzureichende Vergütung“ in der gesetzlichen Versorgung.
Tonsillotomie im GKV-Katalog
Ende vorigen Jahres wurde die Tonsillotomie in den GKV-Katalog aufgenommen. Der Bewertungsausschuss hatte mit Wirkung zum 1. Juli 2019 diese Operationsleistung als N2 kategorisiert; das entspricht einem Eingriff, der 15 bis 30 Minuten dauert. Maximal wird die reine Operation danach gemäß EBM-Nummer 31232 („Eingriff der HNO-Chirurgie der Kategorie N2“) mit 172,40 Euro vergütet. Zusätzlich können Narkose sowie Überwachungs- und Nachbehandlungsleistungen erbracht werden.
Vordem wurde die Tonsillotomie selektivvertraglich honoriert; dem Vernehmen nach mit 300 bis 800 Euro. Wie der Berufsverband der HNO-Ärzte erläutert, wurde inzwischen „der Großteil“ der bis Juli bestehenden Selektivverträge gekündigt.
Die jetzige EBM-Bewertung reicht nach Verbandsdarstellung jedoch hinten und vorne nicht. So verbringe ein HNO-Arzt bei der Teilmandelentfernung mindestens 45 Minuten im OP. Die Sachkosten für Einmalinstrumente im Rahmen der heute üblichen Operationsmethoden „liegen jeweils bei rund 100 Euro pro Eingriff“. Hinzuzurechnen seien dann noch die Kosten für das OP-Personal, „die ebenfalls im EBM nicht annähernd wirtschaftlich kalkuliert sind“.
Höhere EBM-Bewertung der Op-Leistung
In einem Anfang November einstimmig gefassten Beschluss habe der Bundesvorstand des Berufsverbands deshalb seinen Mitgliedern empfohlen, „die Tonsillotomie unter den gegebenen Bedingungen, abgesehen von Notfällen, nicht mehr ambulant durchzuführen“.
Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband werden nun aufgefordert, die EBM-Bewertung der Operationsleistung anzuheben. „Dies ist im Sinne einer patientengerechten und kostensparenden ambulanten Behandlung dringend erforderlich“, schreibt der Ärzteverband. Ansonsten sei eine Verlagerung der Teilmandelentfernung in die stationäre Versorgung „mit entsprechend deutlich höheren Kosten im Fallpauschalensystem absehbar“.
Auf welcher Höhe sich das EBM-Honorar für die Tonsillotomie bewegen müsste, um als angemessen akzeptiert zu werden, wollte ein Verbandssprecher auf Anfrage zunächst nicht beziffern.