Erschienen in:
02.10.2014 | recht steuern wirtschaft
Alles, was Recht ist
verfasst von:
sas
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
|
Ausgabe 10/2014
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Auszug
Aufklärung ist eine wichtige Sache und gehört zu den Pflichten eines Mediziners. Doch was, wenn der Patient nicht richtig versteht, was der Zahnarzt sagt? Oder wenn er nur so tut, als habe er verstanden? Das Oberlandesgericht Koblenz hat sich mit der Frage befasst, ob einem Zahnarzt ein Aufklärungsdefizit anzulasten ist, wenn dieser geglaubt hat, dass ihn ein Patient mit Migrationshintergrund verstanden hat. In diesem Fall hatte der Patient mehrfach nachgefragt, sodass die weitere Reaktion auf die Erläuterungen des Zahnarztes diesem den Eindruck vermittelten, der Patient habe alles verstanden. Ein möglicherweise dennoch verbliebenes Aufklärungsdefizit sei vom Zahnarzt nicht verschuldet und daher auch nicht haftungsbegründend, stellte das Gericht fest (Hinweisbeschluss vom 25.02.2014, Az. 5 U 1535/13). …