Erschienen in:
29.01.2016 | Pflege | Originalien
Betriebsärztebefragung zur Novelle der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge(ArbMedVV)
Stand der Umsetzung nach einem Jahr
verfasst von:
J. Stranzinger, B. Schilgen, M. Henning, Prof. Dr. A. Nienhaus
Erschienen in:
Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie
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Ausgabe 4/2016
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Zusammenfassung
Einleitung
Im Jahr 2013 wurde die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) überarbeitet.
Methoden
Es wurde evaluiert, inwieweit die novellierte ArbMedVV ein Jahr nach Inkrafttreten bereits in die Praxis umgesetzt wurde und welche Folgen sich daraus für die betriebsärztliche Praxis ergeben haben. Insgesamt nahmen 787 Betriebsärzte an der Befragung im Oktober 2014 teil (Rücklaufquote: 24,5 %).
Ergebnisse
In etwa der Hälfte der Betriebe erfolgt nun eine bessere Trennung zwischen Eignungsuntersuchung und Vorsorge (57,7 %). Die Bescheinigungen wurden in 84,4 % der Betriebe den neuen Anforderungen angepasst. In 10 % der Betriebe lehnen seither Beschäftigte Untersuchungen ab. Beim betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement sind 29,6 % der Betriebsärzte öfter als früher beteiligt. Eine Stärkung der Position der Betriebsärzte durch die Novelle empfinden 8,3 % der Befragten.
Schlussfolgerung
Ein Jahr nach der Novelle der ArbMedVV hält die überwiegende Anzahl der Betriebsärzte die Umsetzung in vielen Aspekten für unproblematisch. Die erhofften positiven Veränderungen scheinen aber noch nicht oder nur selten eingetreten zu sein. In einer späteren Evaluation sollte Letzteres noch einmal überprüft werden.