Die Zusatzpauschale 02402 kann ab sofort auch dann abgerechnet werden, wenn nach einem Risikohinweis der Corona-Warn-App mit dem Patienten nur über einen Abstrich gesprochen wird.
25.06.2020 | COVID-19 | Nachrichten
Abrechnung
25.06.2020 | COVID-19 | Nachrichten
Die Zusatzpauschale 02402 kann ab sofort auch dann abgerechnet werden, wenn nach einem Risikohinweis der Corona-Warn-App mit dem Patienten nur über einen Abstrich gesprochen wird.