Vertragsärzte sollen nur noch mit dem neuen Muster 10 C die diagnostische Abklärung bei Corona-Verdacht beauftragen, berichtet die KBV.
25.06.2020 | COVID-19 | Nachrichten
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Vertragsärzte sollen nur noch mit dem neuen Muster 10 C die diagnostische Abklärung bei Corona-Verdacht beauftragen, berichtet die KBV.