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30.09.2021 | COVID-19 | Nachrichten

Abrechnung

Hygienepauschale nach GOÄ verlängert – letztmalig

verfasst von: Ilse Schlingensiepen, Hauke Gerlof

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Der anlässlich der Pandemie eingeführte Hygienezuschlag in der PKV gilt weiter – aber voraussichtlich nur bis Jahresende.

Bis zum Ende des Jahres erhalten die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bei der Versorgung Privatversicherter und Selbstzahler weiterhin eine Hygienepauschale von den privaten Krankenversicherern (PKV) und der Beihilfe. Darauf haben sich der PKV-Verband, die Beihilfeträger und die Bundesärztekammer jetzt verständigt. Selbstzahler müssen die Pauschale – die GOÄ-Nr. 245 analog zum einfachen Satz (6,41 Euro) – aus eigener Tasche bestreiten. PKV, Ärztekammer und Beihilfe erwarten allerdings, dass dies die letztmalige Verlängerung der entsprechenden Abrechnungsempfehlung ist. Auch Zahnärzte können die Hygienepauschale noch bis Jahresende erheben.

Mit dem im Mai 2020 erstmals vereinbarten Zuschlag wollten PKV und Beihilfe dem durch die Corona-Pandemie bedingten Zusatzaufwand in den Praxen Rechnung tragen. Die Empfehlungen sind mehrmals verlängert worden. Zum 1. Oktober 2020 war der finanzielle Umfang allerdings vom 2,3-fachen Satz der GOÄ-Nr. 245 analog (14,75 Euro) auf den jetzigen einfachen Satz gesenkt worden.

Mit GOÄ-Nr. 245 ist Hygieneaufwand abgegolten

Mit der GOÄ-Nr. 245 ist der Hygieneaufwand nach den Erläuterungen der Bundesärztekammer vollständig abgegolten. So ist eine gleichzeitige Steigerung der in derselben Sitzung erbrachten Leistungen über den Schwellenwert hinaus mit der Begründung „erhöhter Hygieneaufwand“ aufgrund der COVID-19-Pandemie neben der Hygienepauschale nicht möglich.

Der PKV-Verband geht davon aus, dass sich die Ausgaben für die Hygienepauschale in der PKV ohne die Beihilfe bis Ende dieses Jahres auf rund eine Milliarde Euro summiert haben werden.

Quelle: Ärzte Zeitung

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